Münster.  Gemischte  Ehen.  57

Ihro  Maj.  die  Königinn  vom  3.  d.  M.  hat  gewis  dieses  nicht  so  gekannt,  On

wenn  er  allgemeine  Freiheit  der  Nonnen  wünscht  und  anrätl.  Seine  gute
Absicht  hat  ein  reifliches  Nachdencken  dartiber  verhindert.

Völlig  wahr  ist  dagegen  das,  was  die  Verfasserinn  des  Aufsazzes  von
dem  Kloster  der  barmherzigen  Brüder  in  Münster  sagt.  Diese  Klöster,
deren  in  den  Königlichen  Staaten  sonst  noch  3  in  Schlesien!)  und  3  in
Preussen  sich  befinden,  sind  eine  Wohlthat  des  Menschen-Geschlechts.  Ilr
einziger  Beruf  ist  die  sorgsamste  Krankenpflege,  die  nur  ein  frommer  Enthusissmus
  unentgeldlich  und  freiwillig  in  solcher  Maasse  hervorbriugt  und
bewürken  kann.

Das  Kloster  in  Münster  besteht  aus  1  Prior,  6  Ordensbrüder  und
5  weltlichen  Gehülfen,  es  hat  für  24  Kranke  Raum,  doch  sind  jetzt  nur
12  Betten  besetzt.  In  den  letzten  6  Jahren  sind  aber  im  Durchschnitt
jährlich  128  Kranke  ohne  Unterschied  der  Religion  verpflegt  worden.

An  festen  Einkünften  hat  es.  .  .  .  .  0  200.  2201  Rthlr.
und  an  zufllligen  =  2222er  ee.  1942  -
zusammen  4143  Rthir.
Jährliche  Revenüen;  diese  hat  es  aber  in  den  letzten  Jahren  nicht  völlig
erhalten,  weil  die  Zinsen  von  2  grossen  Capitalien,  die  sie  an  dem  gräfl.
Plettenbergschen  und  v.  Nagelschen  Creditwesen  zu  fordern  haben,  zurückgeblieben
  sind.  Dies  und  ausserdem  die  sehr  theuren  Preise  der  Lebensmittel
  in  den  letzten  Jahren  haben  das  Kloster  seines  Auskommens  halber
allerdings  in  Verlegenheit  und  Noth  gebracht.  Bein  edler,  unmittelbar  auf
das  Wohl  der  leidenden  Menschheit  hinwürkender  Zweck  hat  aber  bewürkt,
dass  man  gleich,  wie  man  diese  Verlegenheit  vernahm,  schon  im  März  d.J.
alle  mögliche  Unterstützungen  ihm  hat  angedeihen  lassen.  Alle  demselben
vorhin  aus  Öffentlichen  Fonds  zugeflossene  Vortheile  sind  ihm  versichert
und  sofort  mildenst  gereicht,  es  wird  Alles  angewandt,  um  die  ausgebliebenen
  Zinsen  demselben  zu  verschaffen  und  die  Capitalien  zu  retten,  und,  wenn
sich  nur  erst  die  armen  und  milden  Stiftungen  der  Provinz  sämtlich  übersehen
  lassen,  wird  auf  die  Unterstützung  der  barmherzigen  Brüder  durch
dieselben  gewiss  aller  Bedacht  genommen  werden.«

Eine  Verfügung  hierauf  liegt  nicht  vor.

651.  Immediat-Bericht  des  Grosskanzlers  v.  Goldbeck  und  des  Staats-Ministers
  v.  Massow.  Berlin  1803  Oktober  26.

B.  47.  12.  Abschrift;  das  Concept  entstand  in  Goldbeck's  Departement.

Die  Aenderung  der  gesetzlichen  Bestimmung  über  den  Religionsunterricht  der  Kinder
aus  gemischten  Ehen  empfiehlt  sich  nicht.)

»Bei  reiflicher  Erwägung  des  $  76.  Th.  2.  Tit.  2  des  Allg.

Land-Rechts,  wonach,  wenn  die  Eltern  verschiedegen  Glaubensbekenntnissen

nn  nn

l)  Chr.  No.  675.  2;  Cfr.  No.  649  und  658.

Okt.  26