1803
Due.  3

Dec.  13

Dec.  8

N)  Urkunden  No.  6431—662.

zu  Gnesen  oder  zu  Posen  zu  schlagen  sey,  wobey  eventualiter  der  Warschauer
  Bischof  nicht  gerade  in  die  Dioeces  Ermeland,  sondern  in  irgend
eine  andere,  je  nachdem  E.  K.M.  diesen  oder  jenen  Bischof  zum  Fürsthischof
  vou  Ermeland  ernenuten,  ascendiren  könnte,  insofern  er  sich  dadurch
  an  Eiuküuften  verbesserte.  Wir  bemerken  annoch,  dass  der  Bischof
von  Culın,  Rydzynski!),  sich  zur  Stelle  eines  Ermeländischen  Bischofs  gemeldet
  hat,  und  dass  dessen  Qualification  dazu  nicht  wohl  zu  hezweifeln
seyn  möchte.e  ...

Die  Cabinets-Ordre,  d.  d.  Potsdam  1803  December  13,  findet  deu
Vorschlag  &gt;vollkommen  angemessen.«&lt;
R.  7.  B.  16.  C.  Ausfertigung.

Die  diesem  Berichte  vorausgehende  Korrespondenz  der  Ressort-Minister
ebendort.

—...  on   —

662.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Massow.  Berlin  1803
December  8.
R.  50.  32.  F.  Ausfertigung.
Zur  Unterstiülxung  des  katholischen  Feldpropstes  Wegerich  an  der  St.  UHediwigsKirche
zu  Berlin  sollen  300  Kthlr.  angewiesen  werden.)

„Auf  die  ...  Eingabe  des  katholischen  Feldpropsts  Wegerich  bei  der
hiesigen  St.-Hedwigs-Kirche  vom  1.  August  c.  hat  das  Geistliche  Departeınent
  in  Gemässheit  der  ...  Cabinets-Ordre  vom  6!  ejd.  mit  dem  Chef
der  Organisations-Commission  in  den  Indemnitäts-Landen  tiber  den  Plan,
dem  p.  Wegerich  durch  einen  pensionirten  Geistlichen  aus  den  darin  aufgehobenen
  Klöstern  die  gewünschte  Unterstützung  zu  verschaffen,  Rücksprache
  gehalten;  allein  nach  der  demselben  gewordenen  Final-Antwort  vom
25.  November  c.,  welche  ich  nebst  dem  derselben  angeschlossenen  Bericht
des  General-Vicariats  zu  Hildesheim  abschriftlich  beilege,  hat  dazu  kein
Subject  ausgemittelt  werden  können.  Der  Feldpropst  Wegerich  hat  zur
Verbesserung  des  hiesigen  katholischen  Kirchen-Systems  den  Vorschlag  gemacht,
  dass  die  auf  die  Dispositions-Casse  im  Jahre  1787  mit  jährlich
300  Rthlr.  angewiesene  Pension  des  ehemaligen  Propstes  Elberfeld,  welcher
jetzt  80  Jahr  alt  ist,  nach  dessen  Tode  dazu  verwendet  werden  möchte.
Diesen  Vorschlag  stelle  ich  zwar  der  Gnade  E.  M.  um  so  mehr  anheim,
ala  es  wohl  gewiss  ist,  dass  der  Supplicant  mit  einem  jährlichen  Einkommen
von  880  Rthlr.  sich  und  die  beiden  Kapellane  wohl  nur  sehr  kümmerlich
unterhalten  kann,  und  es  ihm  besonders  schwer  fallen  müsse,  bei  hohen
Fest-Tagen  die  Hülfs-Geistlichen  aus  Halberstadt  freyzuhalten.

Allein  hiemit  wäre  dem  verdienten  Wegerich,  so  lange  der  Elberfeld

1:  Dessen  Bewerbung  vom  16.  August  1803  in  R.  7.  B.  16.  C.
2,  Cfr.  No.  666.