Ermeland.  Berlin.  71

lebt,  nicht  geholfen.  E.K.M.  muss  ich  daher  ...  bitten,  zu  der  von  dem
Wegerich  gebetenen  Unterstützung  in  seiner  Amts-Verwaltung,  ihm  aus
irgend  einem  andern  Fonds  wo  möglich  diese  300  Rthlr.  sogleich  ...  anweisen
  zu  lassen.«

Rand-Verftigung,  geschrieben  von  Beyme:

»13.  December  1803.

8.  M.  finden  die  Hülfe  zwar  nöthig,  es  aber  auch  billig,  dass  solche
aus  katholischen  F'onds  bestritten  werde.  Da  nun  in  den  Indemnitäts-Provinzen
  die  Pensionen  diese  Fonds  absorbiren,  so  soll

1.  dem  Grafen  v.Hoym  aufgegeben  werden,  diese  300  Rthlr.  auf  die
Schlesischen  Klöster  und  Stifter  zu  fundiren  und,  wie  solches  geschehen,
Anzeige  zu  thun;

2.  dem  Ref.  hiervon  vorläufig  Nachricht  gegeben  werden.  «

In  dem  abschriftlich  beiliegenden  Schreiben  Angern’s  vom  25./XI.  an
Massow  heisst  es:  »Ueberhaupt  muss  ich  bey  dieser  Gelegenheit  wegen
der  pensionirten  Kloster-Geistlichen  bemerken,  dass,  wenn  unter  ilınen
solche  vorhanden,  welche  sich  zur  Seelsorge  oder  zum  Pfarrdienst  qualificiren,
  diese  vorzüglich  zu  den  erledigt  werdenden  Pfarreien  in  der  Provinz,
worinn  sie  ihr  Domicilium  gehabt,  befördert  werden  müssen,  um  die  (!)  Domainen
  die  ihnen  sonst  zu  bezahlenden  Pensionen  zu  ersparen.«

Der  Bericht  des  General-Vikariats  zu  Hildesheim,  gez.  Frhr.  v.  Wendt,
vom  21./XI.  an  Angern  giebt  als  Gründe  für  die  Nicht-Ermittelung  eines
&gt;Gehülfen«  für  Wegerich  von  den  pensionirten  Geistlichen  an,  dass:

»1.  mehrere  derselben  die  nöthigen  Kenntnisse  und  Eigenschaften  gar

nicht  haben.

2.  die  alten  Kiloster-Geistlichen  sich  zu  diesem  Posten  gar  nicht

schicken.

3.  die  vom  Mittelalter  grösstentheils  als  Pfarrer,  theils  als  Gehülfen,

auf  dem  vaterländischen  Boden  angestellt  sind.

4.  die  jüngeren  aber  erst  ihre  theologischen  Kenntnisse  erweitern

müssen,  ehe  man  ihnen  einen  solchen  Posten  anvertrauen  darf.

5.  kein  einziges  Subject  die  geringste  Liokalkenntniss  oder  andere

Bekanntschaft  zu  Berlin  hat,  ohne  welche  es  doch  mit  seiner  Pension
alda  schwerlich  ausreichen  wtirde.«

1803
Dec.  8

Dec.  13

Nov.  25

Nor.  21