1803
Dee.  10

72  Urkunde  No.  663.

663.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck,  v.  Goldbeck,

Frhr.  v.  Schroetter  und  v.  Massow.  Berlin  1803  December  10.
R.  $9.  32.  B.  Ausfertigung.

IWeyen  Verbesserung  des  Bischöflichen  Landvogteigerichtes  zu  Heüsberg,  des  Schulfonds
  und  der  katholischen  Weltgeistlichen  in  Ostpreussen  durch  Verminderung  der
bisherigen  Bexüge  des  erledigten  Fürstbischöflichen  Stuhles  von  Ermeland.i}

»Die  gegenwärtige  Vacanz  des  Ftirstbischöflichen  Stuhles  von  Ermeland
  bietet  eine  erwiünschte  Gelegenheit  dar,  für  eine  solide  Verbesserung
des  Bischöflichen  Ermeländischen  Landvoigteigerichts  zu  Heilsberg  und  die
Verbesserung  des  Schul-Fonds  und  der  in  Dürftigkeit  lebenden  catholischen
Weltgeistlichen  in  Ostpreussen  sorgen  zu  können.  Bisher  hat  der  Fürstbischof
  eine  jährliche  Competenz  von  24045  Rthir.  11  Gr.  6  Pfg.  bezogen.
Nach  unserm  ....  Dafttrhalten  dürfte  künftig  ein  Quantum  von  20000  Rihlr.
genügen  und  wir  haben  uns  dahero  vereiniget,  beiE.K.M....  darauf  anzutragen:


dass  Allerhöchstdieselben  die  kiinftige  Herabsetzung  der  Competenz
auf  20000  Rthir.  und  die  Verwendung  der  dadurch  erübrigten
4045  Rthlr.  11  Gr.  6  Pfg.  mit  1590  Rthlr.  zur  Verbesserung  des
Landrvoigteigerichtes  und  mit  2455  Rthlr.  11  Gr.  6  Pig.  zur  Verbesserung
  des  Catholischen  Schulwesens  im  Ermelande  und  der  \Weltgeistlichen
  in  dem  alten  Ostpreussen  und  Litthauen  zu  genehmigen,
auch  im  voraus  festzusetzen  geruhen  mögen,  dass  das  zur  Gerichtsverwaltung
  annoch  erforderliche  Gelass  in  dem  Bischöflichen  Schlosse
angewiesen,  ausgebaut  und  ktinftig  unterhalten  werde.  Was

I.  das  Landvoigteigericht  zu  Heilsberg  betrift,  welches  seit  dem  Jahre
1773  existiret,  so  bestehet  dasselbe  aus  einem  Director,  einem  Rathe,  einem
Assessor  und  den  nöthigen  Subalternen.  Von  diesen  geniesset  der  Director
ein  Gehalt  von  450  Rthir.,  der  Rath  von  400  Rthlr.  und  der  Assessor  von
350  Rthlr.,  woftir  man  entweder  nur  sehr  mittelmässige  Subjecte  erlangen
konnte,  oder,  wenn  darunter  auch  einige  brauchbare  Männer  waren,  erwarten
  musste,  dass  sie  die  erste  Gelegenheit  ergriffen,  um  sich  ein  einträglicheres
  Amt  zu  verschaffen.  Die  Geschäfte,  welche  diesem  Gerichte
anvertrauet  sind,  sind  nicht  nur  an  sich  wichtig,  sondern  haben  auch  seit
dessen  Stiftung  dergestalt  zugenommen,  dass  das  bisherige  Personale,  wenn
es  besonders  fernerhin  aus  solchen  mittelmässigen  Subjecten,  wie  bisher,
bestehen  sollte,  sie  durchaus  nicht  bestreiten  kann.

Es  stehet  dem  Landvoigteigericht  die  Jurisdietion  über  alle  eximirte
  Sachen  und  Personen,  mit  alleiniger  Ausnahme  der  würklichen  und
Titular-  Civil-Beamten,  im  ganzen  Ermelande  zu;  es  schweben  bei  demselben
  viele  zum  Teil  wichtige  Prozesse  und  Vormundschaften  und,  wegen
der  vielen  darinn  wohnenden  Weltgeistlichen,  auch  verwickelte  Erb-1)

  Cfr.  No.  632.