Ostpreussen.  Ermeland.  Klosterauthebung.  75

Monate  nach  des  Fürst-Bischofs  Tode  dem  Dom-Capitul  zu  Frauenburg  ein
Drittheil  der  unverkürzten  Competenz  noch  bewilligt  werden  solle.  «

a.  a.  0.  Ausfertigung.

1804
Febr.  20

Cabinets-Ordres  an  Reck;  Schroetter;  Massow  und  au  Massow  8.  De

unter  dem  5.  und  8.  December  1803,  No.  661  und  662.

664.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1803  Dec.  16

December  16.
R.  &amp;9.  122.  E.  Ausfertigung.  Concept,  Anweisung  von  Sack,  R.  70.  Haupt-Kommission.  IH.
IV.  17.
Die  aufgehobenen  Klöster  in  den  alten  Provinzen  sind  sofort  als  Domänen  zu  bewirthschaften;
  über  die  Verwendung  der  Einkünfte  ist  erst  demnächst  von  den  Depart:-menls
  zu  entscheiden.  Die  Leitung  der  Klosteraufhebungen  hat  uuch  hier  die  Ilaupt-Organtsations-
  Kommission.  nicht  die  konkurrirenden  Minister‘!

Berichtet  auf  die  Cabinets-Ordre  vom  4.  Oktober  18032]:

...  Reck  und  Massow  »wollten  mit  der  Untersuchung  des  Klosters
Ammensleben  allein  den  Anfang  machen,  ich  aber  war  ...  einer  abweichenden
  Meinung,  und  zwar  aus  Gründen,  die  ich  mir  aus  der  Erfahrung
bei  der  Behandlung  der  Kloster-Aufhebungen  in  den  Entschädigungs-Provinzen
  abstrahirt  habe.

Jezt  haben  sich  beide  Staats-Minister  im  Allgemeinen  und  auch  in
den  mehresten  einzelnen  Punkten  beifällig  erkläret,  und  es  ist  ein  gemeinschaftlicher
  Bericht  mit  dem  Staats-Minister  Grafen  von  Haugwitz  coneertirt?).
  ...  .

In  zwei  Punkten  sind  sie  aber  mit  mir  nicht  einer  Meinung,  und  da
durch  eine  nähere  Unterhandlung  keine  Uebereinstimmung  hierin  zu  erwarten
  ist,  also  am  Ende  es  doch  aufE.K.M....  Entscheidung  ankommen
muss,  diese  Angelegenheit  aber  dadurch,  zu  deren  wesentlichen  Naclıtheil
und  dem  Allerhöchsten  Interesse  zuwider,  noch  länger  aufgehalten  werden
würde,  so  sehe  ich  mich  veranlasst,  darttber  zu  jenem  Haupt-Bericht  nachträglich
  unmittelbar  diesen  ...  Vortrag  zu  thun.  ...

Die  beiden  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck  und  v.  Massow  dissentiren
nehmlich  darin:

1.  dass  nach  der  Aufhebung  der  Klöster,  ehe  die  Güter  von  der  p.
Cammer  in  Administration  genommen  werden,  vorher  von  sämtlichen  concernirenden
  Ministern  Vorschläge  tiber  die  Verwendung  der  dadurch  entstehenden
  Fonds  abgegeben  werden  sollen,  und

2.  dass  die  Leitung  des  Aufhebungs-Geschäfts  nicht  von  der  Haupt-Organisations-Commission,
  sondern  von  sämtlichen  concernirenden  Ministern
geschehen  solle.

Ich  bin  jedoch  der  pflichtmässigen  Meinuug,  dass

—

1;  Cfr.  No.  646,  652,  668  und  611.  2,  No.  646.  3,  No.  668.