1808
Dee.  16

Dee.  22

18  Urkunden  No.  665-666.

d.  J.  ab  bis  zur  Wiederbesetzung  des  erledigten  Bisthums  jedem
75  Thalern  vierteljährig  aus  dem  vacanten  Bischöflichen  Gehalte
der  4000  Rthlr.  zu  bewilligen  ...  geruhen  möchten.

(3.)  Zu  Wiederbesetzung  des  erledigten  Bisthums  glauben  wir  E.K.M.
mit  gutem  Gewissen  zwey  Candidaten  zur  Höchsten  Auswahl  vorschlagen
zu  können.  Der  ein  eist  der  Domherr  von  Mathy  aus  dem  Domstift  Frauenburg,
  ein  Mann  von  vieler  Bildung  und  Anstand,  der  polnischen  Sprache
ganz  mächtig  und  dabey,  welches  mir,  ..  .  Schrötter,  für  Neu-Ost-Preussen
ein  wesentliches  Verdienst  zu  seyn  scheint,  ein  sehr  guter  Land-Oeconom
und  ein  alter  Vasal.  Der  Zweite  ist  der  Official  Golaszewski  aus  Neu-Ost-Preussen.
  Die  Kammer  zu  Bialystock  schildert  ihn  als  einen  Mann,
der  bey  gründlichen  und  ausgebreiteten  Kenntnissen,  nicht  nur  in  der  Theologie
  und  dem  Canonischen  Rechte,  sondern  auch  in  den  mathematischen
und  historischen  Wissenschaften,  der  lateinischen  und  französischen  Sprache
vollkommen  mächtig  ist  und  durch  seine  Rechtschaffenheit,  Toleranz,  Bescheidenheit
  und  ungemeine  Wohlthätigkeit  sich  allgemeine  Liebe  und  Verehrung
  erworben  hat.  Auch  soll  er  der  Laandes-Regierung  ergeben  seyn
und  deren  Verfligungen  jederzeit  promt  und  willig  befolgt  haben.

Von  dieser  Seite  betrachtet  würde  der  von  Golaszewski  Vorzüge  haben,
auch  der  Nation  gewiss  angenehmer  und  auf  diese,  selbst  in  Bezug  auf
die  Verbesserung  der  Schul-  und  Kirchen-  Angelegenheiten,  mehr  als  der
von  Mathy  zu  wirken  im  Stande  seyn.

Wir  stellen  es  demnach  E.K.M....  Ermessen  ...  anheim:

ob  Allerhöchstdieselben  das  erledigte  Bissthum  Wygry  dem  Offücial
von  Golaczewski  mit  dem  damit  verknüpften  etatsmässigen  Gehalte
von  4000  Thalern,  von  dem  Viertel  Jahr  ab,  worin  seine  Consecration
  fallen  wird,  ...  zu  verleihen,  und  es  zu  genehmigen  geruhen,
  dass  ftir  ihn  das  Nominations-Patent  ausgefertigt  und  zur
höchsten  Vollziehung  überreicht  werden  dürfe.

Auf  den  Fall,  dass  E.K.M.  den  von  Golaszewski  zum  Bischofe  zu
bestimmen  geruhen,  so  werden  es  uns  E.K.M....  erlauben,  dass  wir  den
p.  von  Mathy  bei  einer  andern  Gelegenheit  und  einer  etwa  in  Neu-Ost-Preussen
entstehenden  Vacanz  ...  in  Erinnerung  bringen  diirfen.«

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:

Ad  1  und  2  zu  approbiren.

Ad  3  aber  wollen  8.  M.  Ihren  Beschluss  so  lange  aussetzen,  bis  die
Verhandlungen  zwischen  von  Reck  und  p.  v.  Voss  wegen  zwekmässiger
Vertheilung  der  Dioeces  von  Warschau!)  8o  weit  gediehen  seyn  werden,  dass
übersehen  werden  kann,  ob  und  welche  Folgen  daraus  für  den  Sprengel
von  Wigry  entstehen.«

1)  Cfr.  No.  301  und  661.