1803
Dec.  10

1804
Jan.  2

1803
Okt.  12

Dee.  29

86  Urkunden  No.  670-672.

negociiren  gegenwärtig  zu  Rom  ein  Concordat,  !)  und  man  hat  diesseitig  alle
Ursach,  zu  wünschen,  dass  das  Neufohatellsche  Land  von  den  etwanigen
nachtheiligen  Festsetzungen  dieses  Concordats  frei  bleiben  möge.  Dagegen
könnte  nun  die  gedachte  Pension  ein  sehr  angemessenes  Mittel  seyn,  weil
der  Bischof  alsdann  durch  sein  eigenes  Interesse  bewogen  wäre,  die  Sache
beim  Alten  zu  lassen.«  ...

Die  Pension  wird  durch  Cabinets-Ordre,  Berlin  1804  Januar  2,
genehmigt.

Die  Gegenleistung  des  Bischofs  für  diese  Pension  war  nicht  übergross;
Beville  schreibt  an  Haugwitz  am  12.  Oktober  1803:  »Cet  Eveque  fait  de
6  en  6  ans  la  visite  des  deux  susdites  paroisses,  ...  que  le  Souverain  le
döfraye  en  vin  pendant  le  s6ejour  qu’il  fait  au  Landeron,  moyennant  60  pots
de  vin  du  crü  du  pays  quil  lui  fait  passer.  Au  reste  le  Roi  jouit  du
droit  de  nommer  aux  cures  de  Landeron  et  Cressier  dans  leg  cas  de  vacance«.


671.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck,  Gral

Haugwitz,  v.  Massow  und  v.  Angern.  Berlin  1803  December  29.
R.  70.  Haupt-Kommission.  U.  XIV.  17.  Ausfertigung.
Der  Geschäftsgang  bei  der  Klosteraufhebung  in  den  alten  deutschen  Provinzen  und
die  Verwaltung  und  Verwendung  der  daraus  gewonnenen  Fonds.

Genehmigt  die  Anträge  des  Berichtes  vom  25.  December  1803,?)  und
setzt  ad  4.  und  5.  fest:  »dass  die  Ausführung  der  verabredeten  und  genehmigten
  Grundsätze  von  der  Hauptorganisations-Commission  für  die  Entschädigungs-Lande
  allein  dirigirt,  die  Resultate  aber,  mithin  auch  die  Etats,
Euch,  den  Staats-Ministern  Frhrn.  von  der  Reck  und  von  Massow,  mitgetheilt
  und  die  Berichte  darüber  an  Mich,  in  Gemeinschaft  mit  Euch,  den
Staats-Minister  von  Angern,  erstattet  werden  sollen.  In  Absicht

6.  der  Verwaltung  der  Kloster-Güther  und

7.  der  Verwendung  der  gewonnenen  fonds,  so  will  Ich,  dass  die  Uebergabe
  der  Kloster-Güther  als  Domainen  an  die  Kammern  nicht  bis  zur  Be
richtserstattung  über  die  künftige  Bestimmung  der  fonds  ausgesezt  werden,
sondern  sofort  erfolgen  soll,  werde  aber  Eure,  des  Staats-Ministers  Firhrn.
von  der  Reck  und  von  Massow,  Vorschläge  über  die  zum  Besten  der  Schulen
und  anderer  öffentlichen  Anstalten  nöthigen  Gelder  gern  annehmen  und  nach
Möglichkeit  berüksichtigen,  so  wie  Ich  denn  auch

8.  Euern  und  des  Staats-Ministers  von  Angern  Bericht  über  das  Pensions-Gesuch
  des  Abts  Schoffs  zu  seiner  Zeit  erwarten  will.  Was  endlich

9.  die  katholischen  Nonnen-Klöster  betrift,  so  ist  es  allerdings  Meine
Intention,  dass  auch  diese  in  den  ad  1  und  2  genannten  Landen  in  Be

1)  Der  Konkordats-Entwurf  nannte  Neufchatel  zuerst  wieder  unter  der  neue?
Helvetischen  Republik  als  Theil  der  Schweiz.  2)  No.  668.