Klosteraufbebung.  Rom.  87

trachtung  gezogen  werden  sollen;  da  aber  der  $  42  des  Reichs-Conclusi
zur  Säcularisation  der  geschlossenen  Frauen-Klöster  das  Einverständniss  der
Diöcesan-Bischöfe  erfordert,  so  muss  da,  wo  divecesan-Rechte  gegrlndet
sind,  darauf  Rüksicht  genommen  werden,  will  dagegen  im  Uebrigen  Euern
Antrag  ...  hierdurch  genehmigen,  und  Euch  tiberall  darnach  zur  Verftigung
des  Weiteren  authorisiren.«

Auf  Grund  dieser  Cabinets-Ordre  erlässt  Angern  am  11.  Januar
1804  an  die  Magdeburgische,  Halberstädtische,  Minden-Ravensbergische,
Kleve-Märkische,  Ostfriesische  Regierung  und  Kammer,  an  die  Kammer
zu  Münster  und  die  Lingensche  Regierung,  Verfügungen  wegen  Untersuchung
  und  Aufnahme  des  Zustandes  und  Vermögens  der  Klöster,  die

überall  gleichzeitig  vorgenommen  werden  sollen,  um  Veräusserungen  auf

Grund  von  Aufhebungsgerüchten  zuvor  zu  kommen;  dann  solle  wegen
Aufhebung  oder  Beibehaltung  jedes  Klosters  berichtet  werden.

Concept,  Anweisung  von  Back,  a.  a.  0.

672.  Bericht  des  Residenten  Frhr.  v.  Humboldt  in  Rom.  Rom  1803
December  31.
R.  XI.  Rom.  Ausfertigung.
Nachweisung  der  für  Päpstliche  Ausfertigungen  ın  Katholisch-  Geistlichen  Sachen
aus  den  Preussischen  Staaten  nach  Rom  gegangenen  Gelder.
.  »Da  es  mir  nicht  uninteressant  schien,  genau  zu  wissen,  wie  viel
Geld  jährlich  von  E.  K.  M.  katholischen  Unterthanen  für  Ausfertigungen  des
hiesigen  Hofes  allhier  bezahlt  wird;  so  habe  ich  zugleich  darüber  aus  meinen
Rechnungen  einen  vollständigen  und  genauen  Auszug  gemacht.  Die  sich
aus  demselben  ergebenden  Resultate  sind  folgende:
L  Die  Summe  aller,  aus  E.  K.  M.  Staaten  für  Päpstliche
  Ausfertigungen  nach  Rom  gegangenen  Gelder  beträgt
in  dem,  mit  dem  heutigen  Tage  ablaufenden  Jahre.  .  .  1028  Sceudi,
mithin  nur  wenig  tiber  1500  Rthir.  Preuss.  Courant.
I.  zu  dieser  Summe  haben  beygetragen:
1.  Neu-Ostpreussen,  d.  i.  die  Dioecesen  Plock,  Wigry
und  Suprasl.  .  .  .  .  2  2.0.  2.2.0...  8395  Scudi  65  Baj.
2.  Ost-Preussen,  d.  i.  die  Ermeländische  Dioecese  .  341  -  65  -
3.  Std-Preussen,  d.  i.  die  Dioecesen  Cujavien  und
Pomerellen,  Gnesen,  Posen  und  Warschau  .  .  .  259  -  20  -
4.  Schlesien,  d.  i.  die  Breslauer  Dioecese  und  die  Königlich
  Preussischen  Antheile  der  Prager  und  Olmützer  3i  -  50  -
Von  E.  K.M.  tibrigen  Staaten  sind  keine  mit  Kosten  verbundenen  Ausfertigungen
  eingefordert  worden.
OL  unter  den  verschiedenen  Arten  der  Römischen  Ausfertigungen
haben  gekostet:

1803
ec.  29

1804
an.  11

Ing
c.  31