1803
Dec.  31

1804

1805

1804
Jan.  2

S8  Urkunden  No.  672-673.

ar

.  die  Confirmations-Bullen  des  Bischofs  von  Suprasl

und  das  Decret  zur  Formirung  des  Canonischen

Processes  des  von  E.  K.  M.  ernannten  Weihbischofs

des  Pultusker  Theile  der  Plocker  Dioecese  .  .  .  195  Scudi  15  Baj.
2.  die  Confirmations-Bullen  von  einem  erhaltenen  Canonicate,
  einer  Decanats-Praelatur  und  zwei  Coadjutorien

  zu  Canonicaten  .  .  .  .  .  433  -  15  -
3.  2  Delegationsbreven  für,  durch  E.  E.  M.  ernannte,

Prosynodal-Richter  .  .  .  .  2  2  2  2.02.  54  -  —  -
4.  5  bezahlte  Ehedispensationen  (50  sind  kostenfrei

erhalten  worden)  .  en  .172  -  40  -
5.  61  Saccularisationen.  und  Habilitationen  v  von  Ordensgeistlichen

  -  »  2  2  2  2  2  Er  nn.  1400  -  60  -
6.  ein  Decret,  durch  welches  der  Uebertritt  aus  einem

Orden  in  den  andern  erlaubt  wird  .  .  ....  1-  20  -
7.  9  Ablassbreven  in  perpetuum  (127  wurden  ad  tempus

  und  kostenfrei  erhalten)  .  .  .  ....  3  -  U  -

Aus  dem  Detail  dieser  Uebersicht,  das  ich  der  Kürze  wegen  übergehe,
ergiebt  sich  ferner,  dass  Schlesien  bloss  ftir  Ablassbreven,  die  Ermeländische
Dioecese  aber  bloss  für  Confirmationsbullen  von  Canonicaten  und  Coadjutorien-Gebühren
  bezahlt  hat.  Saecularisationen  und  Habilitationen  von
Ordens-Geistlichen  sind  allein  von  den  Süd-  und  Neu-Ost-Preussischen
Dioecesen  verlangt  worden.  Die  unirten  Griechen  der  Suprasler  Dioecese
haben,  ausser  der  Confirmation  ihres  Bischofs,  kein  Gesuch  keiner  Art  hier
angebracht.  Für  die  Grafschaft  Lingen  sind  bloss  zwei  kostenfreie  Ehedispensationen,
  und  für  E.K.M.  übrige  Staaten,  ausser  dem  Königreich
Preussen,  den  ehemaligen  Polnischen  Provinzen  und  Schlesien,  schlechterdings
  nichts  hier  ausgewirkt  worden.«  ...

Im  Jahre  1804  betrug  die  Gesammt-Summe:  1351  Soudi  25  Bajocchi
—  c.  2100  Rthlir.,  »worunter  aber  die  einzige  Gräflich  Metternichsche  Ehedispensation
  beinahe  1350  Rthlr  beträgt«,  i.  e.  die  Eheschliessung  des
Reichsgrafen  Maximilian  Werner  von  Wolff-Metternich  mit  der  Freiin  Mechtilde
  Klementina  Maria  Antonia  von  Wenge,  Münsterschen  Dioecese.
Humboldt's  Bericht  vom  31.  December  1804.
Ausfertigung  -.  a.  0.

Im  Jahre  1805  betrug  die  Gesammt-Summe  1171  Scudi  57  Bajocchi
=  c.  1750  Rthlr.
Humboldt’s  Bericht  vom  31.  December  1805.
Ausfertigung  a.  a.  0.

Oabinets-Ordre  an  Reck  und  Hardenberg  s.  unter  dem  28.  December
  1803,  No.  670.