Ron.  Stldpreussische  Bisthümer.  89

Cabinets-Ordre  an  den  Bischof  von  Breslau  s.  unter  dem  25.  December
  1803,  No.  669.

Reseripte  Angern’s  s.  unter  dem  29.  December  1803,  No.  671.

673.  Staats-Minister  v.  Voss  an  den  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck.
Berlin  1804  Januar  12.
R.  7.  B.  16.  C.  Abschrift.
Grundsätze  bei  der  Beseizung  der  preussischen  Bisthümer,  namentlich  Ginesens.  Einkünfte
  der  Bisthümer  Warschau!)  und  Posen.

..»Vor  allen  Bisthümern  bedarf  das  Erzbisthum  Gnesen,  theils  seiner
Metropolitan-Rechte  über  mehrere  Bischöfe  wegen,  theils  auch,  um  den
andern  Diöcesen  als  Muster  zu  dienen,  eines  vorztiglich  fähigen,  in  der
Verwaltung  der  geistlichen  Geschäfte  geübten  und  der  Landes-Regierung
besonders  zugethanen  Subjects.  Zur  Besetzung  der  übrigen  Bisthtimer  werden
dergleichen  Subjecte  zwar  auch  immer  sehr  wiünschenswerth  seyn,  jedoch
dürfte  bei  deren  Verleihung,  besonders  bei  minder  schwierigen  Diöcesen,
zugleich  die  Nebenrtioksicht  stattfinden  und  als  Maxime  möglichst  zu  befolgen
  seyn:  dass  die  einträglichsten  davon  den  ältesten  Bischöfen  an  Jahren
erteilt  würden,  um  die  übrigen  Bischöfe,  durch  die  immer  nahe  Gelegenheit
ihrer  möglichen  Verbesserung,  von  dem  Staate  mehr  abhängig  zu  machen,
da  leider  das  Hierarchische  System  der  katholischen  Kirche  die  Pflichten
der  Bischöfe  gegen  den  Staat  nur  zu  sehr  ihren  Pflichten  gegen  die  Kirche
unterordnet.

Das  Bissthum  Ermland  scheint  sich  einer  solchen  anlockenden  Aussicht
auf  Verbesserung  und  Ascension  als  eine  alte,  gut  eingerichtete  und  ruhige
Diöces,  die  mit  ansehnlichen  Einktinften  und  mit  einem  Fürstentitel  versehen
ist,  besonders  zu  eignen.

Von  den  Südpreussischen  Bischöfen  ist  der  von  Posen,  Graf  von  Racsynski,
  unter  den  sämmtlichen  Bischöfen  meines  Wissens  aber  der  von  Culm,
Graf  v.  Rydzynski,  an  Jahren  der  Aelteste.

Da  bei  der  Besetzung  des  Bissthums  Ermland  und  des  gleichfalls  vacanten
  Bissthums  Wigry  auf  die  Einziehung  des  Bissthums  Warschau,  also
auch  auf  die  jetzigen  Revenuen  des  Bischofs  von  Warschau,  Miaskowski,
Rücksicht  zu  nehmen  seyn  wird,  so  habe  ich  die  Ehre,  E.  E.  noch  zu  bemerken,
  dass  der  Bischof  von  Warschau  jetzt  gerade  12000  Rthir.  Revenüen
  geniesst,  und  dass  die  Kompetenz  des  Bissthums  Posen  auf  12309  Rthlr.
13  Gr.  6  Pf.  jährlich  feststehet.&lt;  ...

Immediat-Gesuch  der  Karthäuser  bei  Xanten  s.  unter  dem  5.  Mai
1804,  No.  711.

1)  Cfr.  No.  751.

1804
Jan.  4

Jan.  11

Jan.  12