92  Urkunden  No.  674—-676.

1804

Tan.  19  mit  demjenigen  in  Widerspruch,  was  ihr  Provincial  selbst  unterm  16.  Junyv

pr.  zu  Protocoll  gegeben  hat,  indem  er  die  Zahl  der  Ordens-Geistlichen
darin  auf  20  Personen  und  das  Kloster  Ringen  als  die  schiklichste  Wohnung
  für  sie  angiebt.  Dies  hat  sich  auch  bei  genauer  Aufnahme  und
Untersuchung  als  völlig  richtig  bestätiget  und  kann  ihnen  darnach  in  dem
gedachten  Kloster  ftiglich  eine  gute  und  gemächliche  Wohnung  eingerichtet
werden;  und  wenn  gleich  dabei  nur  eine  Capelle  vorhanden  ist,  so  wird,
nach  dem  Daftirhalten  des  selbst  Katolischen  Referenten!)  in  der  Münsterschen
  Kammer,  bei  der  Menge  der  in  Münster  vorhandenen  und  von  5  Uhr
Morgens  bis  6  Uhr  Abends  offenen  Kirchen  der  katolische  Gottes-Dienst
selbst  durch  Einziehung  des  Dominicaner-  Gottesdienstes  nicht  leiden;  es
kann  aber  auch  die  Kirche  ad  St.  Jacobum  oder  die  ad  St.  Servatium  in
der  Nachbarschaft  des  Klosters  Ringen  dazu  eingegeben  werden,  deren
Kirchsprengel  so  unbedeutend  sind,  dass  sie  nur  aus  wenigen  Personen
bestehen.  -

Solchemnach  würde  auf  die  Widersprüche  dieser  Klöster  nicht  zu  achten
und  tibrigens  auch  wegen  der  Dominicaner  der  Grundsatz  des  Aussterbens
ebenfalls  künftig,  wenn  sie  in  Absicht  der  Seelsorge  für  entbehrlich  gehalten
werden  sollten,  zu  befolgen  sein,  da  sie  ganz  ohne  Vermögen  sind,  aliso
nicht  pensionirt  werden  können,  und  das  Kloster  für  jezt  nicht  zu  säcnlarisiren
  ist.

Billig  ist  es  hingegen,  dass  auch  ihnen  die  Einrichtungs-  und  Versezzungs-Kosten,
  so  wie  den  Minoriten  die  Hausmiethe  für  die  bis  dahin
vermietheten  Neben-Häuser  und  Gärten  ersezt  werden,  da  sie  es  aus  eigenem
  Vermögen  zu  decken  nicht  im  Btande  sind  und,  so  lange  sie  bestehen,
ihnen  ihr  Eigenthum,  ohne  solche  Entschädigung,  nicht  entzogen  werden
kann.

Diese  Einrichtungs-  und  Versetzungs-Kosten  sind  von  beiden  Klöstern
zusammen  angeschlagen  auf.  .  .  .  2.2...  3320  Rthlr.
dagegen  die  vorgedachte  Miethe  der  Minoriten  Neben-Hänser
und  Gärten  leicht  aus  dem   Servis-Fonds  getragen  werden
kann;  wenn  hierzu  die  Bau-Kosten  der  Casernen  mit  .  .  .  14048  Rithlr.
kommen,  so  würden  die  ganzen  Einrichtungs-Kosten.  .  .  .  17368  Rthlr.
betragen.  «

Jan.  23  Rand-Vorfügung,  geschrieben  von  Beyıme:
»23.  Januar  1804.
Approbirt.«

1)  Joh.  Heinr.  Schmedding,  cfr.  No.  911,  der  vor  der  preussischen  Besitznahme
Professor  der  Rechte  an  der  Universität  zu  Münster  war  und  dann  in  preussische
Dienste  trat;  er  orstattete  u.  a.  im  Oktober  1804  umfangreiche  Berichte  über  »die
Reform”der  Frauenklöster«,  und  am  26.  December  1804  »über  die  Einrichtung  des
katholischen  Pfarr-  und  Schulwesens  im  Fürstenthum  Essen«.  R.  70.  Essen.  II.  VI.6.