1804
Jan.29,

ebr.  8

‚Jan.  30

96  Urkunden  No.  877—679.

war,  haben  die  Geistlichen  zurtickzubehalten  gebeten,  weil  sie  den  Kopf
verloren  hat  und  dahero  nur  einen  Anstoss  geben  würde.  Die  Ansprüche,
welche  die  beyden  Priors  auf  die  noch  zurückgebliebene  Altäre  und  Bilder
in  dem  aufgenommenen  Protocol  sich  vorzubehalten  erkläret  haben,  ist  mithin
  nur  eine  Redensart,  auf  der  weiter  keine  Rücksicht  zu  nehmen  ist,  zumahlen
  sie  in  der  grossen  Angst  schweben,  dass  die  Wieder  im  Standesezzung
  der  Orgel  von  ihnen  verlangt  werden  dürfte.  Meiner  unvorgreiflichen
  Meinung  nach  könnten  sie  hierzu  wohl  nicht  verurtheilt  werden,  da
die  Orgel  ohne  ihr  Hinzuthun  durch  einige  Fanatische  Bürger  abgerissen
und  fortgeschaft  worden,  bey  denen  sie  auch  im  Hause  wiedergefunden
worden,  und  leztere  sind  hierzu  eben  falls  ausser  Stande,  da  die  reparatur
an  500  Rthir.  kosten  soll.«  ...

Voss  begriisst,  d.  d.  Berlin  1804  Februar  3,  diesen  Bericht  »mit  grossem
Vergnüigen«.  Der  erste  Gottesdienst  in  der  &gt;neuen  Garnisonkirche«  findet
im  Februar  1804  ohne  jede  Störung  statt;  Zastrow  an  Voss,  1804
Februar  29,  Zastrow  hatte  absichtlich  die  Eröffnung  »bis  nach  dem  Carneval«
  hinausgeschoben,  &gt;um  mit  Schonung  gegen  den  ietzt  hier  versammelten
Adel  zu  verfahren,  wo  doch  manchen  bigotten  unter  ihnen  es  eine  unangenehme
  Sensation  machen  könnte,  wenn  grade  während  ihrer  Anwesenheit
der  erste  protestantische  Gottesdienst  in  dieser  Kirche  gehalten  wlirde«
(Zastrow  an  Voss,  1804  Februar  8.),  ein  Verfahren,  das  Voss  als  »ebenso
vorsichtig  als  schonend  anerkennt«  ;  Voss  an  Zastrow,  1804  Febrmar  19.

32.0.

678.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Grafen  Hoym  und  Haugwitz.
Berlin  1804  Januar  30.

R.  46.  B.  108.  Abschrift.  Ausfertigung  Staatsarchiv  Breslau,  ursprünglich  Akten  der  Schlesischen
  Geheimen  Registratur  (Pars  XIII.  sect.  II.),  jetzt  in:  Kloster-Registratur.  I.  Generalia.  sect.L  Fach
220.  No.  4.

Fordert  Berichterstatlung  über  die  Frage  der  Aufhebung  der  Klöster  in  Schlesien.!;

»Bey  den  täglich  sich  vermehrenden  Staats-Bedürfnissen  muss  Ich  unablässig
  darauf  denken,  die  Mittel  zu  deren  Befriedigung  zu  schaffen,  ohne
dem  Staate  neue  und  drückende  Lasten  aufzulegen.  Unter  allen,  die  sich
dazu  darbieten,  entspricht  keines  so  sehr  dem  Zwecke,  als  die  Aufhebung
der  Klöster  in  Schlesien,  zumal  da  solche  in  den  Indemnitäts-Provinzen
bereits  geschehen  ist,  in  den  alten  teutschen  Reichslanden  bereits  eingeleitet
wird,  und  in  den  neuen  Acquisitionen  des  ehemaligen  Pohlens?)  einzeln,  so
wie  es  die  Umstände  rathsam  oder  nötig  machen,  damit  verfahren  wird,
Schlesien  also  hierunter  eine  schädliche  Ausnahme  machen  würde,  wenn  es
unter  allen  Provinzen  allein  Klöster  behalten  sollte.  Das  besondere,  durch
die  Friedensschltisse  mit  dem  Hause  Oesterreich  bestimmte  Staatsrecht  Jieser

1:  Cfr.  No.  392  und  680.  2  In  Abschrift  wie  Ausfertigung  folgt  hier:  »dieselbe«.