106  Urkunden  No.  683-6885.

Sollten  E.  E.  dariiber  mit  mir  einverstanden  seyn,  80  würde  ich  ...
bitten,  das  Memoire  mit  Ihrer  Unterschrift  zu  versehen,  das  mitfolgende
Concept  des  Berichtes  mundiren  und  mir  zur  Mitzeichnung  zukommen  zu
lassen;  auch  würde  ich  um  ...  Mittheilung  einer  Abschrift  des  Memoires
Bo  wie  die  Cab.-Ordre  selbst  zu  meinen  Acten  ...  bitten.«

1804
Febr.  10

Febr.  11  684.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Grafen  Hoym  und  Haugwitz.
Berlin  1804  Februar  11.

B.  89.  32.  E.  Ausfertigung.  (Abschrift  vom  10.  Februar  1504  datirt  in  R.  46.B.  168.)  Concept,
il.  Februar  datirt,  von  Hoym  korrigirt,  in  den  bei  No.  678  bezeichneten  Akten  in  Breslan.

Wegen  der  beabsichtigten  Aufhebung  der  Klöster  in  Schlesien  in  staatsrechtlicher
und  staatswirthschafllicher  Hinsicht.)

»E.  M.  haben  uns  durch  die...  Kabinets-Ordre  vom  30.  v.  M.?)  zu  befehlen
  geruhet,  den  Gegenstand  der  beabsichtigten  Aufhebung  der  Klöster
in  Schlesien,  sowohl  mit  Hinsicht  auf  die  auswärtigen  Staatsrechtlichen,  als
auch  auf  die  innern  Staatswirthschaftlichen  Momente,  zu  erörtern  und  darüber
  gemeinschaftlich  Bericht  zu  erstatten.

Was  zunächst  die  Frage  anbelangt,

ob  dem  Wiener  Hofe  gegen  die  Ausftihrung  dieses  Vorhabens  ein
Widerspruchsrecht  zustehe;  \
so  habe  ich,  ...  .  Haugwitz,  alles  dasjenige,  was  bei  den  Friedens-Schlüssen
mit  dem  Hause  Oesterreich  wegen  des  Status  quo  des  katholischen  Beligionswesens
  in  Schlesien  verhandelt  und  festgestellt  worden,  unmittelbar
aus  den  Quellen  geschöpft  und  zusammen  gefasst.

Und  da  ich,  ...  Hoym,  dem  aus  diesen  historisch-diplomatischen  Prämissen

  gezogenen  Resultate:
dass  der  Wiener  Hof  ganz  und  gar  kein  Recht  habe,  der  Einziehung
der  Klöster  in  Schlesien  zu  widersprechen  ;
vollkommen  beistimme;

so  geruhen  E.  M.,  uns  ...  zu  erlauben,  beiliegendes  Memoire°?)  zur
vollständigen  Uebersicht  der  hiebei  obwaltenden  Staatsrechtlichen  Beziehungen
und  als  Basis  aller  Erörterungs-Punkte,  die  etwa  tiber  diesen  Gegenstand
künftig  zur  Sprache  kommen  könnten,  zu  Ftissen  legen  zu  dürfen.

Sobald  E.  M.  zu  entscheiden  geruhet  haben,  werde  ich,  .....  Haugwitz,
nicht  ermangeln,  die  in  nähere  Beziehung  auf  den  Päpstlichen  Stuhl  nöthigen
vorläufigen  Maasregein  mit  zweckmässiger  Behutsamkeit  einzuleiten.

Was  die  innere  Staatswirthschaftliche  Behandlung  des  Gegenstandes
anbetrift:  so  würde  nach  meinem,  ...  Hoym,  ..  ..  Dafürhalten  am  gerathensten
  seyn,  ohne  Verzug  zur  Sache  selbst  zu  schreiten,  die  Einziehung  aller
Manns-Klöster  sogleich  zu  bestimmen,  und  blos  die  des  Franoiscaner-  und

1)  Cfr.  Nr.  686.  2)  No.  678.  3)  No.  681.