Schlesien.  Klosteraufbebung.  107

Barmherzigen  Brüder-Ordens,  als  Institute,  die  der  leidenden  Menschheit  zur  ER
Erleiehterung  und  der  Religion  zur  Ehre  gereichen,  bestehen  zu  lassen.

Uebrigens  würde  bei  Säcularisirung  der  Klöster,  bei  der  Pensionirung
der  Kloster-Geistlichen  und  Anordnung  ihres  künftigen  Wirkungs-Kreises,
das  in  den  Indemnitäts-Landen  beobachtete  Verfahren  zum  Grunde  zu  legen
seyn,  und  der  diesfällige  Plan  und  die  Instruction  der  zur  speciellen  Regulirung
  dieses  Geschäfts  zu  ernennenden  Commission  nach  den  besondern
Verhältnissen  und  mit  gehöriger  Berticksichtigung  der  Verschiedenheit  des
National-Characters  modificirt  werden  miissen.  In  einigen  Klöstern  z.  Ex.
Henrichau!)  und  Kloster  Rauden  2),  beschäftigt  man  sich  mit  dem  Unterriehte
  der  Jugend,  und  dieser  mit  (sic!)  einem  so  wichtigen  Geschäfte  sich
widnende  Theil  müsste  sowohl  in  Ansehung  seiner  wissenschaftlichen
Fähigkeiten  und  Geistes-Cultur,  als  auch  in  Ansehung  des  Grades  seiner
sittlichen  Ausbildung  und  practischen  Moralität  sorgfältig  geprüft,  und  dann
unter  Aufsicht  und  Leitung  des  katholischen  Schul-Instituts  gesezt  werden.

Der  Ausarbeitung  dieses  speciellen  Plans  werde  ich,  ....  Hoym,  sobald
E.  M.  mich  dazu  zu  beordern  geruhen,  mich  mit  pflichtschuldigen  Eifer
unterziehen,  und  bemerke  ich  nur  noch,  dass  nach  einem  ohngefähren
Veberschlage  das  Grund-Vermögen  sämmtlicher  Schlesischen  Klöster  5  Millionen
  betragen  dürfte.

Hiervon  würde  das  Grund-Vermögen  der  Frauens-Stifter,  etwa  1  Million
im  Betrag,  abgehen  und  also  gegen  4  Millionen  für  den  Staat  tibrig  bleiben,
so  dass  nach  Abzug  der  Passiv-Schulden,  die  jedoch  nicht  sehr  beträchtlich
sind,  die  erste  Zeit  gegen  100000  Rthir.  Einkünfte  zu  E.  M.  Casse
fliessen  und  zum  Besten  des  Staats  können  verwandt  werden.«

685.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Grafen  Hoym  und  Febr.  ii
Haugwitz.  Berlin  1804  Februar  16.
R.  46.  B.  168.  Ausfertigung.
Fordert  noch  Bericht  über  den  voraussichtlichen  Eindruck,  den  die  Aufhebung  der
Klöster  in  Schlesien  machen  würde.3)

»Aus  Eurem  Berichte  vom  11.  d.  M.*)  und  Eurem,  des  Grafen  von
Haugwitz,  beygefügten  Memoire®)  über  die  Aufhebung  der  Klöster  in  Schlesien
  habe  Ich  ersehen,  dass  die  bisherige  Meinung,  als  wenn  dieselbe  dem
Friedensschlussmässigen  Status  quo  der  katholischen  Religion  in  Schlesien
entgegen  wäre,  bloss  auf  einen  Irrthum  beruhet,  in  Staatsrechtlicher  Rüksicht
  also  dieser  Kloster-Aufhebung  nichts  im  Wege  stehet.  Dagegen  vermisse
  Ich  befriedigende  Aufschlüsse  darüber,  ob  diese  Maassregel  nicht
einen  niederschlagenden  und  beunruhigenden  Eindruck  auf  die  Gemüther
des  grossen  Haufens  machen  und  ob  es  nicht  rathsam  seyn  wiirde,  zu  Ver-1)

  Heinrichau,  Kr.  Mtinsterberg.  2)  Rauden,  Kr.  Rybnik.
3)  Cfr.  No.  688.  4)  No.  684.  5)  No.  681.