1804
Febr.  16

Febr.  18

108  Urkunden  No.  886-687.

meidung  eines  solchen,  unter  den  jetzigen  Umständen  weniger  als  jemals;
gleichgülltigen  Effects,  vorbereitende  Schritte  zu  thun,  um  hiernächst  den
rechten  Zeitpunkt  dazu  zu  wählen.  Hiertiber  erwartete  Ich  vorzüglich  mit
Euer  Gutachten,  und  gebe  Euch  zu  dem  Ende  die  Sache  nochmals  sorgfältig
  zu  erwägen.  Es  scheinet  Mir  dabey  besonders  darauf  anzukommen,
die  Aufnahme  neuer  Kloster-Geistlichen  noch  mehr  zu  beschränken  und  in
einzelnen  Fällen,  wo  ein  besonders  wichtiger  gemeinnttzlicher  Zweck  erreicht
  werden  kann,  mit  der  Aufhebung  des  einen  oder  des  andern  Klosters
den  Anfang  zu  machen.  Indem  Ich  Euch  also  hierdurch  auftrage,  hierüber
Euer  Gutachten  überhaupt  zu  erstatten,  befehle  Ich  Euch  zugleich,  Eure
Aufmerksamkeit  auf  einzelne  Gegenstände  dieser  Art  zu  richten  und  Mir
Eure  Meinung  darüber  zu  eröfnen.«

686.  Immedlat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  d.  Reck.  Berlin
1804  Februar  18.
B.  89.  32.  A.  Ausfertigung.
Die  säkularisation  von  Ordensgeistlichen,  Lob  der  Geschäftsführung  des  Ressdenten
Humboldt  in  Rom.

Bemerkt  bei  Gelegenheit  des  Gesuches  des  Kapuziners  Ohristian  Joseph
Berne  in  Erfurt,  der  um  Säkularisation  oder  um  Wiederaufnahme  ins  Kloster
gebeten  hat:  »Die  Gesuche  um  Säcularisation  der  Ordens-  Geistlichen  und
um  deren  Habilitation  zu  weltlichen  Beneficiis  sind  zwar  sehr  heilsam,  kommen
  in  West-,  Std-  und  Neuostpreussen,  im  Ermlande  und  in  Schlesien
jährlich  in  grosser  Anzahl  vor  und  gewähren  den  grossen  Vortheil,  viele
fähige  Männer  vom  unnttzen  Klosterleben  abzuziehen  und  als  Weltgeistliche
dem  Stast  und  der  Kirche  nützlich  zu  machen.  Der  Papst  ist  auch  auf
die  zweckmässige  Verwendungen  des  Residenten  v.  Humboldt  in  Rom  sehr
facil  hierunter,  bewilligt  gern  dergleichen  Säcularisationen  und  Habilitationen

‚gegen  ganz  geringe  Kanzley-Expeditions-Gebühren.  Aber  or  verlangt

bischöfliche  Testimonia  über  den  Werth  solcher  Bubjecte,  legt  ihnen  auch
auf,  das  Wesentliche  ihrer  Kloster-Gelübde  ausser  dem  Kloster  unter  Aufsicht
  des  Bischofs  zu  beobachten,  und  auf  solche  Weise  ist  ein  nicht  unbeträchtlicher
  Theil  des  Std-  und  Neu-Ostpreussischen  Cleri  aus  diesen
säcularisirten  Ordens-Geistlichen  genommen,  die  nun  als  Weltgeistliche  sehr
nützliche  Dienste  leisten.

Wollte  man  nun  zu  Rom  ftir  ein  Subject  wie  Supplicant  die  Bäcularisation
  nachsuchen,  so  würde  man  nicht  nur  die  Königliche  Verwendung
durch  den  v.  Humboldt  compromittiren  und  ganz  gewiss  eine  negative  Antwort
  erhalten,  weil  es  ohne  Beispiel  ist,  dass  der  Papst  einen  entlaufenen
Mönch  säcularisire  und  ihm  die  Ehe  gestatte,  sondern,  was  bei  weitem  noch
schlimmer  wäre,  die  bisher  zu  Rom  durch  die  geschickte  und  vortreffliche
Geschäftsftihrung  des  v.  Humboldt  so  wohl  aufgenommenen  Säcularisations-