1804
März  4

114  Urkunden  No.  688—689.

Gottesdienst  aber  wird  mitlerzeit  auch  nicht  leiden,  wenn  die  begüterten
Klöster  die  Pfarrstellen  auf  ihren  Dörfern  mit  Weltgeistlichen  besetzen
müssen,  welches  sonst  durch  Ordensgeistliche  geschah;  wenn  die  Güter  nicht
mehr  durch  Ordensgeistliche  dürfen  administrirt  und  wenn  die  Bettelmönche
nicht  mehr  auf  Sammlung  ausgehen  dürfen,  so  werden  Geistliche  genug
zur  Abhaltung  des  Gottesdiensts  in  den  Klöstern  bis  zum  Termin  der  völligen
Aufhebung  zurückbleiben.

Ein  solches  successives  Aussterben  hat  mancherlei  Vorteile  gegen  eine
plötzliche  Aufhebung  und  Einziehung.

1.  wird  dadurch  der  gehässige  Anschein  vermieden,  den  ähnliche  Operationen
  im  ÖOesterreichschen  hatten,  wo  junge  Mönche,  mit  einmal  vom
Klosterzwange  befreyt,  allen  Ausschweifungen  tiberlassen,  das  hülflose  Alter
aber  aller  Unterstützung  beraubt  wurde.

2.  Der  gemeine  Mann  wird  sich  nach  und  nach,  wenn  ÖOrdensgeistliche
  nicht  mehr  seine  local-Pfarrer  sind,  von  ihnen  entwöhnen.

3.  Die  Einziehung  der  Güter  geschieht  nur  nach  und  nach,  80  wie  ein
Kloster  früher  als  das  andre  ausstirbt.  Die  damit  auf  eine  oder  die  andere
Art  zu  treffiende  Dispositiones  treten  also  auch  nur  successive  ein,  und
können  mit  mehr  Musse  und  ohne  überhäufte  Arbeit  oder  grosse  Zerrüttungen
  in  Absicht  der  Gtüterpreise  vorgenommen  werden.

4.  Der  Staat  aber  erhält  mitlerzeit  die  nach  Anfertigung  eines  förmlichen
  Etats  auf  den  Grund  einer  strengen  Rechnungs-Controlle  bleibende
Ueberschtisse  eines  jeden  Klosters.  Wie  hoch  sich  diese  Ueberschüsse  von
allen  schlesischen  Klöstern  belaufen  werden,  ist  ohne  förmliche  Inventaris
und  Etats  von  jedem  nicht  genau  zu  bestimmen,  indessen  glaube  ich  gleich
anfänglich,  wenn  man  auch  noch  etwas  für  die  Bettel-Orden  wegen  aufgehobener
  Sammlung  aussetzt,  sicher  auf  80000  Rthir.  jährlich  rechnen  zu
können,  und  diese  Summe  vermehrt  sich  durch  das  successive  Aussterben
von  Jahr  zu  Jahr,  bis  endlich  dem  Staat  die  Güter  zu  willkührlicher  Dis
position  völlig  zufallen.  Ich  habe  ganz  kürzlich  ein  Beispiel  einer  ähnlichen
Operation  als  die,  auf  welche  ich  alleruntertänigst  antrage,  vor  Augen  g*
habt,  welches  mich  in  meinen  Vermuthungen  bestärkt.  Das  jungfräuliche
Stift  zu  Ratibor,  —  keines  der  reichen  in  Schlesien,  denn  es  besitzt  nur
14  zum  Teil  unbeträchtliche  Dörfer  —  war  durch  schlechte  Wirtschaft
und  Unordnung  so  in  Schulden  gerathen,  dass  sein  gänzlicher  Verfall  bevorstand.
  Ich  ernannte  eine  Commission,  um  es  zu  retten,  man  constalirte
sein  Vermögen,  führte  eine  ordentliche  Rechnungs-Einrichtung  ein,  formirte
für  die  Nonnen  einen  Haus-Etat  zum  Unterhalt,  und,  ohne  noch  die  Pachten
zu  erhöhen,  gab  der  Haupt-Etat  einen  Ueberschuss  von  15—-1600  Rthlr.,
wovon  die  Schulden  nach  und  nach  abbezalt  werden  sollen.

Fand  dieses  bei  einem  verarmten,  in  Verhältnis  gegen  das  Ganze  unbedeutenden
  Kloster  statt,  so  kann  man  mit  einem  hohen  Grade  von  Zuverlässigkeit
  wohl  auf  den  oben  erwähnten  Ertrag  von  allen  Klöstern  rech-