Hildesheim.  Paderborn.  117

trugen  in  meinen  Regierungsjahren  bei  einer  nachsichtigen  Kameralistik  im
Durchschnitte  die  Kameraleinnahmen  jährlich
von  Hildesheim  123305  Rthlr.  —  von  Paderborn  68770  Rithlr.,

die  Kameralausgaben  hingegen

von  Hildesheim  41131  Rthir.  —  von  Paderborn  11186  Rthlr.
und  der  Ueberschuss  zur  Hofkasse

von  Hildesheim  82175  Rthir.  —  von  Paderborn  57584  Rithir.,

wovon  ich  meinen  Hofstaat  zu  unterhalten  hatte  und  zu  welchem  Behuf  mir
jest  blos  die  Kompetenz  von  50000  Rthlir.  provisorisch  ausgesezt  ist.

Jest  fliessen  sämmtliche  Landes-  und  Domainenrevenuen  in  die  Königl.
Kassen,  und  ich  glaube  nicht  zu  irren,  wenn  ich  behaupte,  dass  solche  von
beiden  Fürstenthümern  in  der  Folge  durch  die  weise  Königl.  Finanz-  und
Kameraleinrichtungen  auf  die  Summe  von  11/,  Millionen  heransteigen  werden,
dass  ich  mithin  in  jeder  Hinsicht  nach  nunmehro  angefertigten  genauen
Etats  zu  einem  angemessenen  billigen  Supplement  meiner  Kompetenz  mir
werde  Hoffnung  machen  können.

Der  Kurfürst  von  Trier  empfängt  von  Kur-Pfalzbaiern  von  dem  Bistum
  Augsburg,  welches  zu  652  Fi.  matrikulirt  ist,  das  Maximum  der  fürstbischöflichen
  Kompetenz  mit  60000  Fl.  und  2200  Fl.,  die  zum  Unterhalte
der  Leibwache  bisher  aus  der  Landeskasse  bezalt  worden,  nebst  mehrern
Schlössern  und  sonstigen  Utilitäten,  und  zwar  vom  1.  Dec.  1802  an  gerechnet.


Der  Fürstbischof  von  Speier  empfängt  von  Kur-Baden  vom  1.  Dec.
1802  an  gerechnet  wegen  des  nur  empfangenen  Restes  des  überhaupt  nur
zu  456  Fl.  matrikulirt  gewesenen  Bistums  Speier  eine  Kompetenz  von
44000  Fi.  nebst  Winter-  und  Sommerresidenz  und  Naturalien  und  andern
Vortheilen.

Der  Fürstbischof  von  Basel  erhält  sogar  von  Kur-Baden  wegen  des
einzigen  Amts  Schlingen  zur  Ergänzung  des  Minimums  10000  Fl.

Der  Kurfürst  von  Trier  empfängt  von  Kur-Wirtemburg  (sic!)  wegen
der  nur  zu  80  Fl.  matrikulirten  Propstei  Elwangen  eine  Kompetenz  von
20000  Fi.

Endlich  sind  dem  Fürsten  von  Fulda  —  der  friedensschlussmässig  eigentlich
  nur  als  gefürsteter  Abt  20000  Fl.  als  das  Minimum  der  fürstbischöflichen
  Kompetenz  fordern  können,  von  dem  nur  zu  250  Fl.  matrikulirten
Fürstenthume  Fulda  von  Sr.  Hoheit  des  Herrn  Erbprinzen  von  ÖOranien
40000  Fl.  Kompetenzgelder  nebst  andern  Emolumenten,  und  überdem  noch
eine  baare  Abfindungssumme  von  20000  Fl.  angetragen  worden.

Bei  der  in  dem  51.  8  des  Reichsfriedensschlusses  geschehenen  Festsezung
  eines  Maximum  und  Minimum  heisst  eg  ausdrücklich:

Bei  allen  diesen  Bestimmungen  wird  jedoch  der  Grossmuth  der  ktinftigen
  Landesherrn  kein  Ziel  gesezt;  vielmehr  bleibt  jedem,  was  er

1804
März  16