1804
März  16

118  Urkunde  No.  6%.

durch  besondere  Verhältnisse  und  Rücksichten  weiter  zu  verwilligen
sich  veranlasset  findet,  unbenommen.

Von  den  bekannten  erhabenen  und  grossmüthigen  Gesinnungen  I.  K.
M.  und  von  den  mir  gleich  anfangs  ertheilten  ...  Zusicherungen  glaube
ich  es  demnach  mit  Zuversicht  hoffen  zu  dürfen,  dass  Allerhöchstdieselbe
nunmehro  die  provisorisch  bestimmte  Kompetenz  für  beide  Bistümer  auf  das
Maximum,  oder  Falls  Paderborn  sich  zu  dem  Maximum,  wie  Hildesheim,
nicht  qualificiren  sollte,  doch  wenigstens  die  Paderbornsche  Kompetenzquote
auf  eine  Summam  intermediam  von  40000  Fl.  zu  bestimmen  allergnädigst
und  zwar  um  destomehr  geruhen  werden,  da  ich

a)  gar  keine  Nebenutilitäten,  wie  andere  Fürstbischöfe,  zu  geniessen
habe.

b)  ich  von  meiner  Kompetenz  neben  der  Unterhaltung  meines  Hofstaats
auch  noch  verschiedene  Hofpensionisten  übernehmen  und  das  gesammte  nicht
geringe  Hofpersonale  beider  Fürstenthümer  —  dessen  Unterhaltung  ich  auf
20000  Rthir.  rechnen  kann  —  auf  meine  Rechnung  beibehalten  müssen;
welches  ich  sonst  bei  meinen  veränderten  Verhältnissen,  gleich  andern  säkularisirten
  Fürstbischöfen,  auf  die  Hälfte  reduzirt  haben  würde,  die  alsdann
nach  dem  59.  $  des  Reichsfriedensschlusses  gleich  auf  eine,  jezt  nach  meinem
Ableben  erst  zu  erwarten  haben  sollende  und  bis  dahin  der  Königl.  Kasse
erspart  werdende  Pension  Anspruch  gehabt  hätten.

c)  mir  gar  keine  Sommerresidenz  angewiesen  ist,  ich  vielmehr  genöthigt
gewesen  bin,  mir  in  Paderborn  eine  Wohnung  für  mein  eignes  Geld  zu
miethen  und  mit  einem  für  meine  eigene  Rechnung  angeschaften  Inventario
zu  versehen,  indem  mir  das  fundirte  Fürstbischöfliche  Inventarium  zu  Neuhaus
  nicht  belassen,  sondern  von  Königl.  Organis.  Commission  sogleich  als
ein  Stastseigenthum  hingenommen  worden.

d)  ich  im  Jahre  1801  der  hiesigen  Königl.  Kammer  ein  mir  zugehöriges
Aktivkapital  an  der  hiesigen  Exemten-Steuerkasse  ad  18350  Rthir.  in  Golde
geschenkt  habe,  wovon  ich  die  sonst  lebenslänuglich  zu  beziehen  gehabt
haben  würdende  Zinse  jezt  gänzlich  entbehre,  und  endlich

e)  eine  langjährige  Beziehung  der  Kompetenzgelder  bei  meinem  beinahe
  7Ojährigen  Alter  nicht  zu  erwarten  stehet.

Mit  eben  der  Zuversicht  hoffe  ich  auch,  dass  I.  K.M.  den  ebenfalls
nur  provisorisch  auf  den  1.  Aug.  1802  bestimmten  terminum  a  quo  weiter
zurückzusezen  und  mir  bis  dahin  den  Genuss  sämmtlicher  Kameralreyenüen
gegen  Conferirung  der  pro  rata  temporis  betragenden  Kompetenz  und  Uebernabme_der
  gewöhnlichen  und  bis  dahin  zu  berechnenden  Kameralausgaben
zu  überlassen  allergnädigst  geruhen  werden.

u  Diese,  meine  Erwartung  _stüzt  sich  auf  folgende,  meiner  Meinung  nach
anerhebliche  Gründe:

var  die  frühere  Königl.  Besiznahme  der  beiden  Hochstifter  Hildes-1:
  Cfr.  ıderborn  doch  wohl  nichts  anders,  als  eine  nur  provisorische