Rom.  Nuntius.  Bayern.  Wigry.  Neuostpreussen.  123

angenehme  Residenz  in  Warschau  mit  dem  Aufenthalte  in  einer  der  ödesten
Gegenden  Neu-Ost-Preussens  !),  auf  einer  zwischen  Wäldern,  Brüchern  und
Soon  belegenen  Insel,  von  allen  gesellschaftlichen  Verhältnissen  entfernt,
zu  vertauschen,  und  wenn  den  fähigern,  gebildetern  Neu-Ost-Preussischen
Geistlichen,  die  ihre  mit  Beschwerlichkeiten  und  Kosten,  und  in  der  Wygıyschen
  Diöces  mit  keinem  Gehalte  verknüpften  Ehren-Aemter  und  Wtirden  blos
in  der  Hofnung,  dereinst  zur  Bischöflichen  Würde  zu  gelangen,  annehmen,
auch  diese  Aussicht  durch  fremden  Einschub  entzogen  werden  solte,  so  ist
sehr  zu  besorgen,  dass  dadurch  Muthlosigkeit  erregt  und  der  Trieb,  durch
Kenntnisse,  Patriotismus  und  gutes  Betragen  die  Aufmerksamkeit  der  Regierung
  auf  sich  zu  lenken,  unterdrükt  werden  möchte.
In  dieser  Hinsicht  wagen  wir  daher,  es  E.  K.  M.  weisestem  Ermessen
alleranterthänigst  wiederholentlich  anheim  zu  stellen:
ob  Allerhöchstdieselben  das  erledigte  Bisthum  Wygry  dem  Official
von  Golaszewski  mit  dem  damit  verknüpften  etatsmässigen  Gehalte
von  4000  Thalern,  von  dem  vierteljahr  ab,  worinn  seine  Consecration
  fallen  wird,  allergnädigst  zu  verleihen  und  es  zu  genehmigen
geruhen,  dass  für  ihn  das  Nominations-Patent  ausgefertigt  und  zur
höchsten  Vollziehung  tiberreicht  werden  dürfe.  «

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:
»Approbirt.«&lt;

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Reck  und  Schroetter,  Berlin  1804
März  24.
R.  7.  A.  35.  d.  d.  Ausfertigung.

1804
März  19

März  21

693.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  Schroetter.  Berlin  März  21

1804  März  21.
R.  89.  32.  C.  Ausfertigung.
Für  die  von  einigen  Neuostpreussischen  Adligen  beabsichtigte  Einrichtung  eines  barımherzigen
  Schwestern-Instituts  kann  zwar  nicht  das  bereits  zur  Gefangenen-  Anstalt
bestimmie  aufgehobene  Karmeliter-Kloster  zu  Bielsk,  wohl  aber  ein  anderes  Kloster
überlassen  werden.

»Einige  Neuostpreussische  adeliche  Einsaassen  haben  bey  E.  K.  M.
Höchst  Selbst  eine  Vorstellung  eingereicht,  worin  sie  allerunterthänigst  bitten,
dass  ihnen  das  aufgehobene  Carmeliter-Kloster  mit  der  Kirche  zu  Bielsk
zur  Einrichtung  eines  barmherzigen  Schwester-Instituts  zugestanden  werden
möchte,  auf  dessen  Gründung  und  Unterhaltung  sie  ausserdem  noch  die
Zinsen  von  mehrern,  ihnen  ihrer  Aussage  nach  zustehenden  Capitalien  verwenden
  wollen.

Ob  wohl  das  Kloster  zu  Bielsk  ihnen  nicht  eingeräumt  werden  kann,
da  dasselbe  mit  E.  K.  M.  Allerhöchsten  Genehmigung  schon  zu  einer  Ge-——.



1)  Cfr.  No.  169,  am  Schlusse.