Nenostpreussen.  Schlesien.  125

Kosten  zu  Instandhaltung  des  seit  dem  Jahre  1742  erbauten  Bethauses  Mag:  4
schwer  fällt.  Hiernächst  ist  es  auch  richtig,  dass  die  ganze  Gemeinde,
welche  aus  1900  Seelen  besteht,  gänzlich,  bis  auf  ein  einziges  Individuum,
das  sich  allein  zur  catholischen  Religion  bekennt,  der  lutherischen  Kirche
zugethan  ist,  und  dass  nur  selten  in  der  catholischen  Kirche  Gottesdienst
gehalten  wird,  wozu  der  catholische  Pfarrer,  wenn  dieses  geschieht,  Personen
  seines  Glaubens  aus  andern  Dörfern  herbeirufen  muss,  ‚wenn  nicht
der  Gottesdienst  bei  leeren  Kirchstühlen  gehalten  werden  soll.  Allein  nach
meinem,  des  Staats-Minister  Grafen  von  Hoym,  Daftirhalten,  kann  dieser
Umstand  die  Bewilligung  des  Gesuchs  der  Supplicanten  nicht  motiviren,  indem
  in  der  Folge  sich  mehrere  Catholiken  dort  ankaufoen  und  die  Gemeine
dieser  Confession  verstärken  können,  auch  die  Beibehaltung  des  Status  quo,
wozu  des  Höchstseeligen  Königs  Friedrich  II.  Maj.  in  Absicht  dieser
Glaubens-Verwandten  sich  anheischig  gemacht  haben,  allerdings  der  gänzlichen
  Einziehung  catholischer  Kirchen  entgegensteht,  und  Vorfälle  dieser
Art  immer  unter  der  catholischen  Geistlichkeit  und  Publico  eine  sehr  unangenehme
  Sensation  machen.

Was  endlich  den  von  den  Supplicanten  angefiihrten  Umstand  betrifft,
dass  ihren  Vorfahren  im  Jahre  1654  diese  Kirche  abgenommen  und  den
Ustholiken  übereignet  worden,  so  kann  auch  dieses  nichts  für  sie  beweisen,
da  diese  vorher  den  catholischen  Gottesdienst  darin  selbst  abgeschaft  haben,
und  die  Wegnahme  im  Jahre  1654  auf  Befehl  der  damaligen  Landes-Regierung
  geschehen  ist,  welche  durch  den  Breslauer  Frieden  sanctionirt
worden;  weshalb  auch  wahrscheinlich  die  Gemeinde  zu  Giesmannsdorff  im
Jahre  1742,  wo  sie  die  Concession  zu  Erbauung  eines  evangelischen  Bet-Hauses
  nachgesucht  und  erhalten,  auf  die  Abtretung  der  catholischen  Kirche
anzutragen  unterlassen  hat.

Wäre  die  catholische  Kirche,  wie  nicht  der  Fall  ist,  gross  genug,  um
die  ganze  lutherische  Gemeine  fassen  zu  können,  80  wirde  es  vielleicht
am  rathsamsten  seyn,  die  Sache  in  die  Wege  zu  leiten,  dass  ein  Simultaneum
  eingeftihrt  werden  könnte;  allein  so  ist  die  Kirche  zu  klein  und
noch  dazu  baufällig,  weshalb  auch  der  lutherische  Prediger  ad  protocollum
erklärt  hat,  dass  es  am  besten  seyn  dürfte,  die  Kirche  mit  dem  Glockenthurm
  zur  Erweiterung  des  Begräbniss-Platzes,  welcher  bei  der  wachsenden
  Volksmenge  zu  Beerdigung  der  Todten  zu  klein  werde,  abtragen  zu
lassen.

Unter  diesen  Umständen  müssen  E.  K.M.  ...  Entscheidung  wir  lediglich
  das  Gesuch  der  Supplicanten  ...  anheimstellen,  sind  jedoch  des  ...
Dafürhaltens,  dass,  wenn  solche  Abtretung  der  catholischen  Kirche  und
deren  Vermögens  gehen  sollte,  dem  zu  Seiffersdorff  wohnenden  catholischen
Giesmannsdorffer  Pfarrer  während  seiner  Lebenszeit  nichts  an  Revenues  zu
entziehen  sey.«