130  Urkunde  No.  896.

Bei  Aufsuchung  eines  solchen  Burrogats  haben  sich  uns  zwei  Wege
dazu  zu  gelangen  dargeboten,  wovon  der  eine  auf  Einführung  des  Backzehents
  statt  des  Garbenzehents,  der  andere  auf  Substitution  einer  Geldprästation
  statt  der  Natural-Zehent-Abgabe,  jedoch  so,  dass  dabei  nach
Möglichkeit  der  steigende  Getreidepreis  beobachtet  würde,  hinweiset.  Bei
beiden  ist  die  vorgängige  Ausmittelung  des  Betrags  des  Natural-Feld-Zehents
nach  sechs-  oder  zwölfjährigem  Durchschnitte  vorauszusetsen.

Welchem  von  diesen  Surrogaten  aber  der  Vorzug  gebühret,  darüber
haben  wir  uns  nicht  völlig  einigen  können  und  uns  daher  entschliessen
müssen,  E.  K.  M.  erleuchtetstem  Ermessen  nicht  nur  überhaupt  zu  submittiren:
  ob  die  uns  wiinschenswerth  scheinende  Abstellnng  des  Natural-Feld-Zehents
  statt  finden,  sondern  auch,  welches  Ausgleichungs-Mittel  im  bejahenden
  Falle  eintreten  soll.

Die  Verwandlung  des  Natural-Feld-Zehents  in  eine  verhältnissmässige
Geldabgabe  unter  der  Modalität,  dass  sie  periodisch  etwan  von  10  zu  10
Jahren  den  Marktpreisen  angepasst  wird,  scheint  mir,  ...  Sohroetter,
den  Vorzug  vor  der  Verwandlung  in  Sackzehent  zu  verdienen.  Ich  halte
jene  Veränderung  für  politisch  besser  und  angemessener  für  die  Verhältnisse
der  Pfarrer  zu  den  Eingepfarrten,  so  wie  zur  Verhütung  unanständiger
Streitigkeiten  zwischen  beiden,  wozu  Naturaslien-Lieferung  nur  zu  oft  Gelegenheit
  zu  geben  pflegt.  Dabei  stelle  ich  zwar  nicht  in  Abrede,  dass  der
zehentberechtigte  Pfarrer,  wenn  die  Geldabgabe  nach  dem  dermaligen  Marktpreise
  des  Getreides  bestimmt  wird  und  dieser  während  der  Periode,  für
welche  diese  Bestimmung  gültig  ist,  steigt,  dasjenige  verliert,  um  wag  der
Getreidepreis  sich  von  einer  Periode  zur  andern  erhöht.  Allein  eines  Theils
scheint  mir  dieser  Verlust  bei  zehnjährigen  Fixationsperioden  nicht  bedeutend
werden  zu  können,  da  die  Getreidepreise  nach  der  Erfahrung  gewöhnlich
nur  sehr  allmählig  in  die  Höhe  gehen,  anderntheils  wird  solcher  auch  dadurch
  wohl  völlig  ausgeglichen,  dass  die  Zehentberechtigte  die  bei  dem  Sackzehent
  eintretende  Aufbewahrung  des  Naturalgetreides,  die  Mühe  des  Versilberns
  und  den  Transport  zu  diesem  Behuf  ersparen.  Wenn  aber  auch
bei  der  Geldabgabe  aller  Verlust  für  den  Zehentberechtigten  nicht  zu  vermeiden
  wäre,  wie  ich  jedoch  nicht  glaube  und  weshalb  ich  des  ...  Dafürhaltens
  bin,  dass  solche  der  in  der...  .  Kabinets-Resolution  vom  3.  December
v.  J.!)  geäusserten  Intention  in  Betreff  der  den  Geistlichen  zukommenden
Naturalien,  welche  nur  von  deren  Wiederherstellung  bei  dafür  stattändenden
unangemessenen  Geldentschädigungen  spricht,  nicht  entgegenläuft;  so  findet
sich  doch  auch  bei  dem  Sackzehent  das  Inconvenienz,  dass  bei  dessen
Fixirung  wiederum  der  Zehentverpflichtete  einbtisst,  wenn  ihm  Unglücksfälle
beim  Getreidegewinne  widerfahren  und  er  demungeachtet  den  einmal  bestimmten
  Sackzehent  herichtigen  soll,  da  sonst  beim  Freldzehent  der  Zehent-1:

  Ng,  660.