März

März  27

134  Urkunden  No.  696--698.

96  hebung  der  Klöster  in  Schlesien  diese  Veränderung  zwar  auf  einmal  und

bey  allen  Klöstern,  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Ordens  der  barmherzigen
Brüder  unter  den  Manns-Klöstern,  ingleichen  der  Elisabethanerinnen  und
Ursulinerinnen  unter  den  Nonnen-Klöstern,  jedoch  nicht  in  der  Art  vorzunehmen,
  dass  sogleich  die  gantze  Ordens-Verbindung  aufgelöset  und  die
Güter  nebst  dem  übrigen  Vermögen  sofort  eingezogen  werden,  diese  Maassrogel
  vielmehr  darauf  zu  beschränken,  dass

1.  ein  allgemeines  Verboth,  Novizen  aufzunehmen,  zu  erlassen,  damit

2.  die  Aufnahme  von  Inventarien  alles  Kloster-Vermögens,  Anfertigung
  ordentlicher  Etats  für  jedes  Kloster  und  Einführung  einer  Verwaltung
unter  strenger  Aufsicht  und  Rechnungsführung  dergestalt  zu  verbinden,  dass

3.  die  Ueberschtisse  nach  Abzug  der  Competenz  für  die  Ordens-Geistlichen
  oder  der  Kosten  des  Haushalts  zu  den  Staats-Einkünften  eingezogen
werden,  |

4.  die  Güter  selbst  allmählig,  so  wie  die  Klöster  zufolge  der  Bestimmung
  ad  1  leer  werden,  mit  den  Domainen  vereinigt  werden,

so  einsichtsvoll,  schonend  und  doch  zweckmässig,  dass  ich  demselben
meinen  gantzen  Beyfall  gebe.  Ich  trage  Euch  daher  auf,  die  vorbehaltene
weitere  und  umständlichere  Auseinandersetzung  desselben  immer  auszuarbeiten
und  mir,  wenn  ich  zur  Revue  nach  Breslau  komme,  einzureichen,  indem  ich
mir  die  Befehle  zur  Ausführung  nach  dieser  Revue  zu  geben  vorbehalte.
Während  dieser  Zeit  habt  Ihr,  der  Graf  v.  Haugwitz,  in  Ueberlegung  zu
nehmen,  ob  und  auf  welche  Weise  die  für  nützlich  erachtete  Einwilligung  des
Papstes  zu  erhalten  oder  seine  Weigerung  unschädlich  zu  machen  seyn  werde,
zu  welchem  Behuf  es  gut  seyn  wird,  den  v.  Humbold  zu  Rom  unter  dem
Siegel  der  Verschwiegenheit  von  dem  Plan  zu  unterrichten  und  dessen  Gutachten
  dartiber  zu  vernehmen.«

697.  Immediat-Schreiben  des  Fürsten  Joseph  zu  Hohenlohe,  Bischofs

von  Breslau.  Berlin  1804  März  27.
R.  80.  32.  E.  Eigenhändig.

Bedauert,  an  persönlicher  Verabschiedung  verhindert  gewesen  zu  sein.!;

»Sire!  Vainement  je  me  suis  flatt6  de  pouvoir  mettre  aux  Pieds  de
V.  M.  !’hommage  de  mon  respet,  avant  Son  De6part  de  la  Capitale;  ma
Convalescance  est  trop  longue  pour  mon  impatience,  et  je  vois  &amp;  mon  grand
regret  le  moment  tant  desire,  d’approcher  V.  M.,  differ6  jusqu’&amp;  une  oocasion
prochaine.  Daignez,  Sire,  avec  votre  bont6  ordinaire  acconeillir  les  expressions
  de  mon  Vif  chagrin,  et  Veuillez  etre  Convaincu  de  tous  les  Sentiments
  que  m’inspire  la  plus  profonde  Soumission,  avec  laquelle  je  serai
toujours  De  V.  M.  Le  trös  humble  et  tr&amp;s  obeissant  Serviteur  et  Sujet  Joseph
  P.  E.  de  Breslau.«

1)  Cfr.  No.  669.