1804
März  27

Mai  5

März  27

März  30

138  Urkunden  No.  699  701.

hiesigen  Katholischen  Geistlichen  betreffend  beehret  haben,  ist  so  schmeichelhaft
  für  selbigen,  dass  ich  mir  erlaube,  E.  E.  auf  einen  Fond  aufmerksam
zu  machen,  welcher  sich  gegenwärtig  darbietet,  um  die  sehr  bedrängten
Umstände  dieses  würdigen  Geistlichen  zu  verbessern,  welcher  in  der  That
mit  seinem  gegenwärtigen  Einkommen  kaum  die  Hälfte  seiner  nöthdürftigsten
Ausgaben  bestreiten  kann.

Ich  habe  in  Erfahrung  gebracht,  welches  E.  E.  auch  wohl  bekannt
seyn  wird,  dass  von  denen  beträchtlichen  Revenuen  der  Carthaus  zu  Hildes
heim,  durch  ein  Regulativ  des  Papstes,  alle  Missionairs  sowohl  im  Königl.
Preussischen  als  andern  Ländern  Salarirt  worden  sind,  welches  jetzt  gänrlich
  für  dem  Auslande  wegfällt;  auch  schon  jetzt  würcklich  mehrere  Geistliche
  aus  diesen  neuen  Fond  durch  die  Halberstädtsche  Krieges-  und  Domainen-Cammer
  verbessert  worden  sind.  E.  E.  muss  ich  ee  jedoch  gänzlich
überlassen,  zu  gleicher  Zeit  aber  bitten,  wann  keine  andern  Ursachen  es
verhindern,  den  hiesigen  Katholischen  Geistlichen  bey  diesen  Vorfall  Ihren
gnädigen  Einfluss  angedeihen  zu  lassen.«  ...

Rand-Verftigung,  eigenhändig  von  Massow:

.  »Was  den  mir  zur  Verbesserung  der  dortigen  Catolischen  Geistlichen
  angezeigten  Fonds  des  Cartauses  zu  Hildesheim  betrift:  so  ist  dessen
Verwendung  noch  nicht  gantz  regulirt.  Ich  zweifle  aber,  dass  davon  etwas
für  die  alten  Provintzen  übrig  sein  wird.  Indessen  werden  sich  vieleicht
andre  Quellen  in  den  alten  Provintzen  für  die  Stettinschen  Geistlichen  eröfnen,
  die  ich,  so  viel  es  irgend  die  Umstände  irgend  (!)  erlauben,  gewis
benutzen  will.  Nur  ist  dies  Alles  noch  erst  durch  weitläuftige  Operationen
zu  präpariren.  Daher  man  für  jetzt  noch  nichts  bestimtes  davon  sagen
kann.«  ...

Cabinets-Ordres  an  Schroetter  und  an  Hoym;  Reck,  Massor  3.
unter  dem  21.  und  dem  24.  März  1804,  No.  693  und  694.

700.  Rescript  des  Südpreussischen  Departements  &gt;an  die  3  südpreussischen
  Kammern«.  Berlin  1804  März  30.
Gen.-Direktorium  Südpreussen  LXXIII.  16.  (General-Verordnungen).  Abschrift,  gez.  Vor

Die  Ehescheidungen  katholischer  Glaubensgenossen  durch  weltliche  Gerichte.

»Es  ist  bemerkt  worden,  dass  das  auch  an  die  dortige  Regierung  ®-lassene
  Reskript  vom  8.  Sept.  1802,  nach  welchem  katholische  Ehegatiö
in  allen  Fällen,  wo  sie  sich  bei  den  Landes-Justiz-Kollegien  zur  Ehe
scheidungs-Klage  anmelden,  tiber  die  Wirkungen  der  von  den  weltlichen
Gerichten  erfolgten  Scheidungen  in  Beziehung  auf  ihre  katholische  Verbälr
nisse  ausdrüklich  belehrt  werden  sollen,  Euch  an  demselben  Tage  blos
nachrichtlich  kommunizirt  worden.