1803

April  12

142  Urkunden  No.  7098-704.  .

703.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  v.  Massow  und  v.  Angem.

Potsdam  1804  April  12.
R.  59.  Minüten  des  Cabinets.  117.

Erwägung  der  Aufhebung  der  Universität  Duisburg,  der  Gründung  einer  Unirersiläl
zu  Münster  mit  zwei  theologischen  Fakultäten,  der  Aufhebung  der  Unirersität  Erfurt.!;

»Aus  den  beiden  anliegenden  Vorstellungen  der  Universität  zu  Duisburg
  gebe  ich  Euch  zu  ersehen,  dass  dieselbe  zu  ihrer  Erhaltung  und  bessern
Einrichtung  die  Klöster  in  Duisburg  und  die  Abtei  Hamborn  anzuweisen,
derselben  auch  aus  den  Kloster-Bibliotheken  besonders  die  die  Westphälische
Landes-Geschichte  betreffenden  Werke  zu  schenken  bittet.  Ich  nehme  indessen
  Anstand,  hierauf  irgend  etwas  zu  beschliessen,  weil  es  einer  vorgängigen
  sorgfältigen  Prüfung  bedarf,  ob  bei  der,  durch  die  Abtretung  des
linken  Rhein-Ufers  und  die  Acquisition  der  Entschädigungs-Lande,  dort
eingetretenen  gänzlichen  Veränderung  der  Lage  der  Dinge  diese  Universität
ferner  nöthig  und  nützlich,  oder  vielmehr  mit  der  Universität  zu  Münster,
welcher  Ort  in  jeder  Beziehung  zu  einer  Universität  für  Westphalen  am
geeignetesten  zu  sein  scheinet,  zu  verbinden  sei.  Da  leztere  Universität  bisher
  katholisch  war,  so  wirde  es  nur  noch  darauf  ankommen,  diese  Bestimmung
  zwekkmässig  zu  verändern.  Die  Religion  kann  eigentlich  nur  auf  die
theologische  Facultät  und  auf  verschiedene  Hülfs-Wissenschaften  der  Theologie
  bei  der  Einrichtung  einer  Universität  Einfluss  haben,  und  zwar  so,
dass  selbst  in  Rüksicht  der  beiden  protestantischen  Confessionen  nur  in
so  fern  ein  Unterschied  zo  machen,  dass  jede  Confession  wenigstens  einen
Lehrer  aus  ihrer  Mitte  haben  miisse.  Bei  allen  tibrigen  F'acultäten  aber
kömmt  es  nur  auf  die  für  das  besondere  Fach  erforderlichen  Kenntnisse
und  Eigenschaften  an,  ohne  weiter  zu  unterscheiden,  zu  welcher  der  drei
christlichen  Religions-  Partheien  der  Lehrer  gehöre.  Was  dagegen  die
theologische  Facultät  betrift,  so  scheint  es  mir  nicht  rathsam,  in  derselben
die  Protestanten  und  Katholischen  zu  vereinigen,  sondern  nöthig,  bei  einer
Universität  zwei  ganz  von  einander  abgesonderte  theologische  Facultäten  zu
stiften,  oder  zwei  verschiedene  Universitäten  dazu  zu  bestimmen,  woferne
die  Bildung  der  katholischen  Theologen  nicht  einem  gut  eingerichteten
bischöflichen  Seminario  überlassen  werden  könnte.  Alles  dieses  gebe  ich
insonderheit  Euch,  ...  Massow,  reiflich  zu  erwägen,  und  da  es  dabei  anf
einen  allgemeinen  Ueberblikk  der  Lage,  worin  sich  das  Unterrichts-  und

‘  Erziebungs-Wesen  in  den  gesammten  Entschädigungs-  und  damit  in  nähere

oder  entferntere  Verbindung  stehenden  ältern  Provinzen  befindet,  ankömmt,
so  werdet  Ihr  Euch  diesen  vor  allen  Dingen  verschaffen  müssen,  und  alsdann
  mit  Darstellung  desselben  gutachtlich  berichten.

Noch  entschiedener  scheint  mir  die  Aufhebung  der  Universität  zu  Erfurth
  zu  sein,  da  für  die  Gegend  des  Erfurther  Gebiets  und  für  das  Eichs-1:

  Cfr.  No.  721.