Entschädigungslande.  Universitäten.  Hildesheim.  143

feld  die  Universität  zu  Halle,  zumal  bei  der  jezt  im  Werke  begriffenen
Verrollkommnung  derselben,  dem  Bedtrfnisse  ganz  entsprechen  wird.  Dafür
  würde  aus  den  Fonds  jener  Universität  eine  höhere  Schul-Anstalt  in
Erfurth  vollkommen  zwekkmässig  eingerichtet  und  der  Ueberschuss  zu  andern
nützlichen  Zwekken  bestimmt  werden  können.  Ich  erwarte  daher,  dass  Ihr
in  dem  zu  erstattenden  Berichte  auch  darauf  die  nöthige  Rtiksicht  nehmet.«

704.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck,  v.  Massow
und  v.  Angern.  Berlin  1804  April  15.

R.  59.  32.  H.  Ausfertigung.  Concept,  Anweisung  von  Sack,  B,  7u.  Haupt-Kommision.  II.  XIV.  1b.

Yon  den  5  Klöstern  in  der  Stadt!  Halberstadt  und  ihrer  Aufhebung  oder  vorläufigen
Beibehaltung.i)

.  »Nach  dem  hier  kürzlich  dargestellten  Personellen  und  Vermögens-Zustand
  dieser  5  Klöster  in  der  Stadt  Halberstadt  haben  die  Landes-Collegia
sowohl  im  Allgemeinen  die  Gründe  für  und  wider  die  Aufhebung  derselben
ala  auch  die  Verhältnisse  erörtert,  welche  sonst  in  Ansehung  der  Seelsorge,
der  Volksbildung,  der  Armen-Unterstützung  dabei  zur  Sprache  kommen.

Nach  Erwägung  alles  dessen  geht  nun  unsere  pflichtmässige  Meinung
dahin:

dass  das  Kloster  St.  Johann  sofort  aufzuheben,  das  Franziskaner-  und

Dominikaner-Kloster  zum  successiven  Aussterben  zu  bestimmen,  dabei

  aber  wegen  der  katholischen  Seelsorge  und  des  Schulunterrichts

gehörige  Vorsorge  zu  treffen  sei,  wegen  der  Nonnen-Klöster  aber
die  Bestimmung  noch  auszusetzen,  bis  auch  die  übrigen  Nonnen-Klöster

  der  Provinz  aufgenommen  sein  werden  und  sich  alles  mehr

übersehen  lässt.

Es  ist  nehmlich  aus  dem  Vorstehenden  ersichtlich,  dass  das  Kloster
St.  Johann,  wie  gewöhnlich  die  Augustiner  Chorherrn,  von  keinem  Einfluss
auf  die  Seelsorge,  überhaupt  von  keinem  Nutzen  für  den  Staat  sind.  Es
steht  dem  auch  nichts  entgegen,  dies  Kloster,  so  wie  es  in  den  Entschädigungs-Provinzen
  geschehen  ist,  gleich  aufzuheben  und  die  Geistlichen  angemessen
  zu  pensioniren.  Dagegen  verdienen  die  Mendicanten-Klöster
mehrere  Rücksicht,  weil  sie,  besonders  aber  auch  im  Halberstädtschen,  wo
keine  besondere  katholische  Pfarren  fundirt  worden  und,  wie  aus  obigem
hervorgeht,  auch  in  andern  Provinzen  von  E.  K.M.  Staaten  nüzliche  Aushülfe
  bei  der  Seelsorge  leisten,  auch  eine  alsbaldige  Aufhebung  schon  deshalb
  nicht  angeht,  weil  es  an  Fonds  zu  ihrer  Pensionirung  gebricht.

Wenn  sie  aber  successive  durch  Aussterben  und  Versetzen  der  Kloster-Geistlichen
  in  andere  Klöster  desselben  Ordens,  worauf  bei  den  Provincialen
derselben  angetragen  werden  kann,  eingehen,  so  werden  die  Franziskanerund
  die  Dominikaner-Kirche  als  zwei  Pfarren  zu  constituiren  und  bey  jeder

m

1)  No.  707  und  734.

1804
April  12

April  15