1804
April  15

148  Urkunde  No.  708.

Ermessen  die  andre  Kirche,  wo  der  fremde  Religions-Verwandte  nach  seinem
Glauben  hingehöret,  auf  diese  Einnahme  gar  keine  Ansprüche  machen  kann.

Was  hiernächst  die  Einkünfte  der  Geistlichen  betrift,  so  hat  es  damit
dieselbe  Bewandniss.  Die  Prediger  auf  dem  Lande  und  in  den  kleinen
Städten  haben  bekanntlich  nur  ein  geringes  baares  Gehalt  aus  der  Kircher-Casse,
  welches  in  Einhundert  Gulden  Preuss.  besteht.  Sie  sind  aber  dagegen
  auf  das  aus  ihrer  Gemeinde  fliessende  Einkommen  gewiesen.  Auf
selbiges  haben  sie  ein  wohlhergebrachtes  Recht  und  es  kann  ihnen  davon
ohne  Entschädigung  nichts  entzogen  werden.  Dieses  Einkommen  der  Prediger
aus  ihren  Gemeinden  wird  ebenfalls  nach  Sätzen,  welche  seit  Jahrhunderten
sich  herschreiben,  entrichtet,  und  es  ist  folglich  den  Bedürfnissen  und  den
Preisen  der  gegenwärtigen  Zeit  schon  ganz  unangemessen  und  unzureichend.

Gerade  eben  so  verhält  es  sich  auch  mit  den  hiesigen  Schul-Einrichtungen,
  deren  gesammte  Existenz  grösstentheils  auf  solchen  Abgaben  von
der  Societät  beruht.

Die  Inspectoren  haben  ferner  bemerkt,  dass  aus  der  Aufhebung  der
Parochial-  Abgaben  von  fremden  Religions-Verwandten  noch  viele  Incorvenienzien
  entstehen  würden.

Die  Kirchen-Systeme  und  Kirchen-Fonds  würden  auf  keinen  sichern
Fuss  gestellt  werden  können,  vielmehr  wegen  des  Ab-  und  Zuziehens  verschiedener
  Religions-Partheyen  immer  schwankend  bleiben.  Eben  dieselbe
Kirche  und  die  angestellten  Prediger,  welche  jetzt  eine  bedeutende  Einnahme
  an  persönlichen  Abgaben  beziehen,  weil  die  Kirchspiels-Eingesessenen
der  lutherischen  Confession  zugethan  sind,  mtissen  tiber  kurz  oder  lang  ohne
ihr  Verschulden  um  dieselbe  kommen,  sobald  andere  Religions-Partheyen
die  abgehende  und  verziehende  Lutheraner  ersetzen.  Wir  führen  hier  nur
ein  Beyspiel  von  der  hiesigen  Kneiphöfschen  Kirche  an,  deren  Sprengel
seit  kurzen  Jahren  grösstentheils  von  Juden  bewohnt  wird,  wodurch  nicht
nur  der  Kirchen-Fond  sehr  alterirt,  sondern  auch  das  Einkommen  der  Prediger
bedentend  reducirt  worden.

Es  ist  ferner  bemerkt,  dass  diese  Veränderung  Unrichtigkeiten  in  den
Populations-Tabellen  und  Cantons-Listen  zur  nothwendigen  Folge  haben
müsse.  Besonders  würde  die  richtige  Führung  der  Cantons-Rollen  den
Regimentern  sehr  erschwert  werden.  Es  wtirden  manche  Todesfälle  den
Pupillen-Behörden  unangezeigt  bleiben.

Auch  andere  Einrichtungen,  namentlich  die  Hebammen-Institute  hiesiger
Provinzien,  welche  jetzt  die  Beyträge  von  allen  Trauungen  ‘und  Taufen
erhalten,  würden  sehr  alterirt  werden  und  einen  grossen  Theil  dieser  Einnahme
  einbtissen,  wenn  z.  B.  die  Catholiken  aus  denen  an  West-Preussen
grenzenden  Kirchspielen  ihre  Beyträge  an  ihren  Prediger  nach  Westpreussen
zur  dortigen  Instituts-Casse  entrichten  sollten.

Die  Inspectoren  haben  endlich  noch  angeführt,  dass,  wenn  alle  Actus
ministerii,  Taufen,  Beerdigungen,  'Trauungen  p.  p.  bey  den  unter  einander