Posen.  Hamersleben.  151

und  da  in  der  Nachbarschaft  sonst  keine  katholische  Pfarr-Geistliche  vor-  A
handen  sind,  welche  künftig  bei  der  katholischen  Seelsorge  Aushtilfe  leisten  PN
können,  mit  2  Pfarrern,  die  nach  den  im  Allgemeinen  angenommenen
Grundsätzen  resp.  der  erste  mit  400  Rthir.,  der  andere  aber  mit  350  Rthlr.
zu  dotiren  sein  würden,  so  wie  denn  auch  für  die  übrigen  Erfordernisse  des
Gottesdienstes  gesorgt  werden  muss.

U.  Gleichergestalt  ist  für  die  Schule  zu  Hamersleben  zu  sorgen,  und
da  bis  jezt  den  von  Neu-Wegersleben  und  von  andern  Orten  dorthin  gekommenen
  Schul-Kindern  das  Essen  unentgeldlich  vom  Kloster  gereicht
worden  ist,  so  wird,  wenigstens  für  die  Bedürftigen,  fürs  erste  noch  diese
Speisung  fortzusetzen  und  dafür  etwas  bestimmtes  zur  Bestreitung  der
diesfälligen  Kosten  auszusetzen  sein.

III.  Hat  das  Kloster  bisher  die  Verpflichtung  gehabt,  in  Aschersleben
für  die  dortigen  Katholicken,  besonders  des  Cuirassier-Regiments  von  Quitzow,
einen  Geistlichen  zu  halten.  Nach  unserm  allersubmissesten  Berichte  vom
152  April  c.  hat  das  Dominicaner-Kloster  zu  Halberstadt  für  jährlich
47  Rihir.  dieses  wahrgenommen.

Wenn  Lezteres  jedoch  auch,  nach  unsern  in  dem  erwähnten  Berichte
gemachten  allerdevotesten  Vorschlägen,  eingehen  sollte,  so  muss  daftir
künftig  auch  Sorge  getragen  werden.  Der  in  Aschersleben  aldann  anzustellende
  Geistliche  ist  jedoch  wegen  seiner  nicht  häufigen  Geschäfte  mit
350  Rthir.  jährlich  hinreichend  dotirt,  und  für  die  Kirchen-Bedürfnisse  ist
dort  selbst  bisher  gesorgt  worden.

IV.  Die  Pensionirung  der  Kloster-Geistlichen  von  Hamersleben  würde
nach  den  von  E.  K.  M.  im  Allgemeinen  bereits  genehmigten  Grundsätzen
dergestalt  zu  bestimmen  sein,  dass

a)  Dem  Prälaten,  wenn  er  gleich  nicht  die  volle  Pension  erhalten  kann,
indem  er  von  E.  K.  M.  als  soleher  noch  nicht  bestätiget  worden,  doch,
nach  der  Billigkeit,  die  Hälfte  dieser  Pension  mit  1000  Rthir.  jährlich  zukommen
  würde,  da  die  Wahl  desselben  verfassungsmässig  von  den  Regierungs-Commissarien
  vollzogen  ist.

b)  Wäre  für  jeden  der  Geistlichen  300  Rthlr.  jährlich  nach  ihrer  bisherigen
  Lebensart  zu  bestimmen,  nebst  der  Erlaubniss,  in  dem  Kloster-Gebäude
  wohnen  zu  können,  mit  Beibehaltung  der  Mobilien,  ihrer  Zellen

und  des  Gebrauchs  eines  kleinen  Gartens,  da  von  den  19  Geistlichen
zu  Dorstadt,.  .  .  2  2  2200.  .  3  Expositi

und  als  Geistliche  in  Hamersleben  und  Ascherseben

  .  .  2.2  2  220  nenne.  3  angestellt

werden  sollen,  mithin  .  .  .  2  2  20er.  6  Geistliche
abgehen  und  nur  noch  .  .  .  2  &gt;  2  2  2  m  en  ......13  Geistliche

übrig  bleiben.
c)  die  zwei  Novicen  würden  ferner  das  Ausgesezte  nach  allgemeiner
Vorschrift  erhalten,  und