1804
April  21

April  25

152  Urkunden  No.  707—708.

d)  dem  Sub-Prior  Neusttick,  wegen  seines  78jährigen  Alters  und  grosser
Schwächlichkeit,  noch  eine  jährliche  Zulage  von  100  Rthir.  zu  der  Pension
von  300  -Rthir.  zu  bewilligen  sein;  ausserdem  aber  bleibt

e)  für  verschiedene  schon  vorhandene  Pensionairs  und  die  sich  aus
der  grossen  Zahl  der  Diener  und  des  Gesindes,  vermöge  ihres  Alters,  ihrer
vieljährigen  Dienstzeit  und  sonst,  nach  den  bestehenden  Grundsätzen  zu
Pensionen  qualificiren  sollten,  ein  Angemessenes  auszusetzen,  welches  jedoch
  erst  zum  Theil  nach  der,  bei  der  Aufhebung  des  Klosters  selbst  vorzunehmenden
  Erörterung  und  genauen  Untersuchung  des  Zustandes  dieser
Dienstbothen,  näher  bestimmt  werden  kann.«...

Rand-Verfügung,  von  der  Hand  Beyme's:

»25.  April  1804.

»Mit  Bezug  auf  die  Ordre  vom  19.  d.  M.!)  setzen  8.  M.  Ihren  Beschluss
  hierüber  bis  dahin  aus,  dass  der  erforderte  gutachtliche  Bericht
eingekommen  seyn  wird,  und  bemerken  dabey  nur  noch,  dass  die  Einziehung
der  Grundstükke  zu  einem  Domänen-Amte,  wenn  es  sonst  nützlich  erachtet
und  der  eignen  Administration  der  Klöster  vorgezogen  wird,  dennoch  geschehen
  könne,  dabey  aber,  wie  auch  die  Stände  von  Halberstadt  vorge
stellt  haben,  darauf  Rüksicht  genommen  werden  muss,  dass  die  Stadt-  und
dergl.  Gemeinden,  welche  bisher  Kloster-Gründe  in  Pacht  gehabt  haben,
dafern  sie  diese  Pachtung  zu  ihrer  Conservation  bedürfen,  nicht  in  ihrer
Lage  verschlimmert,  vor  allen  Dingen  aber  die  Garbenzehnten  den  Zehntpflichtigen
  in  Pacht  überlassen  werden.

Im  übrigen  aber  können  8.  M.  sich  nicht  tiberzeugen,  dass  in  Aschersleben
  ein  eigner  katholischer  Geistlicher  nöthig  wäre,  da,  wenigstens  was
das  Regiement  v.  Quitzow  betreffe,  bey  demselben  nicht  mehr  katholische
Soldaten  als  bey  andern  Regiementern  sind.«

April  25  708.  Immediat-Eingabe  des  Fürst-Bischofs  von  Hildesheim  und  Paderborn,

  Franz  Egon  Frhr.  von  Fürstenberg.  Hildesheim  1804  April  25.
R.  89.  59.  K  Ausfertigung,  gez.  Franz  Egon.

Bittet  um  »ein  Supplement  zu  seiner  Competenz  und  um  Ausdehnung  des  termin  a
quo  derselben.«?)

»Die  huldreichsten  Gesinnungen,  welche  E.  K.M.  mir  vor  der  Besitznahme
  meiner  ehemaligen  beiden  geistlichen  Fürstenthümer  Hildesheim  und
Paderborn  im  Jahre  1802  durch  Allerhöchstihro  Ministerium  zusicheren  zu
lassen  ...  geruhet  haben,  berechtigen  mich  zu  der  Hoffnung,  dass  Allerhöchstdieselben
  gegenwärtigen  ...  unmittelbaren  Vortrag  nicht  ungnädig
aufnehmen  werden.

1)  Cfr.  No.  704.
2)  Cfr.  No.  701  und  713.