1804
April  25

April  25

April  25

154  Urkunden  No.  708-709.

Ich  unternehme  es  nicht,  E.K.  M.  die  in  der  Anlage  1!)  weitläufg
vorgetragene  Gründe  der  Billigkeit  hier  zu  wiederholen,  ich  unterwerfie
solche  lediglich  Allerhöchsteigener  Prüfung,  noch  weniger  aber  will  ich
mich  in  nähere  Erörterung  der  Einwürffe  in  der  Anlage  22)  einlassen,  nur
aber  so  viel  ...  bemerken,  dass

a)  ich  zwar  auf  die  Residenz  zu  Neuhaus  rücksichtlich  der  mir  aufgebürdet
  werden  wollenden  schweren  Reparatur-Last,  nicht  aber  auf  da:
Neuhäuser  Schloss-Inventarium  und  nie  auf  eine  Sommer-Residenz  im  hiesigen
Fürstenthum  verzichtet  habe,  uud  dass

b)  geistliche  Fürsten  nirgend,  weder  durch  ein  Gesetz,  noch  Herkommen
verpflichtet  gewesen  sind,  nach  ihren  Todt  ihrer  Hofdienerschaft  eine  Pensiou
zu  verabreichen  ;  es  vielmehr  herkömmlich  gewesen  sey,  dass  solche  von
dessen  geistlichen  Regierungs-  Nachfolger  im  Dienst  beybehalten  worden,
meinen  Erben  mithin  durch  Uebernahme  derselben  auf  den  Königl.  Pensions-6tat
  nach  meinem  Todte  kein  Vortheil  erwachse.

Mit  dem  innigsten  Vertrauen  auf  E.  K.  M.  huldreichste  Gesinnungen
unterwerfle  ich  die  Zulässigkeit  und  Billigkeit  meines  ...  Gesuchs  um  ein
Supplement  meiner  Competenz  und  um  Ausdehnung  des  termini  a  quo  derselben
  lediglich  der  ...  Königlichen  Erwägung  und  Entscheidung.«

Cabinets-Ordre  an  Reck,  Massow,  Angern  s.  unter  dem  21.  April
1804,  No.  707.

709.  Immediat-Eingabe  der  katholischen  Klöster  im  Fürstenthum
Halberstadt.  Huysburg  1804  April  25.

R.  69.  32.  H.  Ausfertigung,  geschrieben  vom  Abte  Jsidorus  Hagspiel  zu  Huysburg.
Bitten  um  ihre  Beibehaltung,  falls  die  Kloster-  Aufhebung  wirklich  beabsichtigt  wäre)

»E.  K.M.  ist  gefällig  gewesen,  am  23.  Januar  d.  J.  durch  eine  aus
beyden  Landes-Collegiis  angeordnete  Commission  den  Vermögens-Zustand
sämtlicher  Klöster  des  Fürstenthums  Halberstadt  untersuchen  und  ein  ge
naues  Detail  aller  dahin  gehörigen  Verhältnisse  aufnehmen  zu  lassen.  Diese
Recherche  hat  bey  uns  die  bange  Besorgniss  veranlasst,  dass  sie  vieleicht
die  völlige  Aufhebung  unserer  bisherigen  Existenz  zur  Folge  haben  möchte.
und  durch  diese  niederschlagende  Idee  unsere  Gemtther  mit  der  tiefsten
Traurigkeit  erfüllt.  —

Nur  allein  E.K.  M.  Gnade  und  Milde,  deren  wir  uns  bisher  zu  erfreuen
  gehabt,  gewähren  uns  noch  in  dieser  trüben  Lage  der  schwankenden
Ungewissheit  die  einzige  Aussicht  eines  günstigern  Schicksals,  indem  sie
uns  zugleich  den  Muth  einflössen,  unsere  Bitte  hierum  unmittelbar  YoT
J.K.M.  Thron  ...  niederlegen  zu  dürfen.

Wie  wir  bisher  in  dem  doppelten  Verhältnisse,  worin  wir  uns  al
Religiosen  und  als  E.  K.  M.  getreue  Unterthanen  befunden,  unserer  Pficht

1)  No.  6%.  2)  No.  701.  3)  Cfr.  No.  704  und  728.