Hildesheim.  Halberstadt.  155

genügt?  —  Davon  mögen  die  Nachrichten  zeugen,  die  wir  bei  E.  K.  M.
höheren  Geistlichen  Departement  niedergelegt  haben.  Dass  wir  in  unserer
Mitte  die  jungen  Religiosen  zu  brauchbare  Seelsorger  und  Volks-Lehrer  so
wohl  durch  sittlichen,  als  wissenschaftlichen  Unterricht  zu  bilden,  —  den
uns  anvertrauten,  zum  Theil  grossen  Gemeinden  durch  zweckmässige  Leitung
  nüzlich  zu  werden  gesucht  —  dass  wir  uns  der  zahlreichen  Jugend
mit  Eifer  und  glüklichem  Erfolge  angenommen,  ihr  die  Gelegenheit,  nlizliche
  Bürger  des  Staats  zu  werden,  durch  freien  Unterricht,  freie  Kleidung
und  unentgeldliche  Lieferung  der  erforderlichen  Schul-Bücher  erleichtert  —
dass  wir  ferner  in  der  Ueberzeugung,  dass  nur  allein  durch  die  Aufrechthaltung
  einer  positiven  Religion  die  Ergebenheit  gegen  Gott  und  den  Landes-Herrn
  erhalten  werde,  auf  die  bey  unseren  Klöstern  befindliche  Gemeinden
mit  Nutzen  gewirkt  zu  haben  uns  schmeicheln  können,  —  —  nicht  weniger,
dass  wir  den  Wohlstand  unserer  Eingesessenen  so  wohl,  als  besonders
durch  eine  billige  Verpachtung  eines  grossen  Theils  unserer  Grundstücke
dergestalt  zu  befördern  gesucht,  dass  diese,  nach  ihrem  eigenen  Geständnisse,
  ihr  Glück  und  ihrem  Wohlstand  dieser  Benutzung  grösstentheils  verdanken
  —  dass  wir  endlich,  gleich  allen  übrigen  Contribuablen  Ständen
des  hiesigen  Fürstenthums  nicht  allein  alle  öffentliche  Lasten  ohne  Ausnahme
  mit  Ihnen  getheilt,  sondern  noch  überdiess  noch  mehrere  beträchtliche,
  sie  nicht  treffende,  Abgaben  leisten,  und  jahrlich  zum  bessten  mehrerer
wohlthätigen  Einrichtungen  durch  ansehnliche  Beyträge,  durch  Unterstützung
der  Armuth,  und  durch  jede  den  von  uns  etablirten  Colonisten  verschafte
Erleichterung  ihrer  Subsistenz  das  unsrige  beygetragen  —  —  diess  alles
werden  die  an  E.  K.  M.  Geistliches  Departement  abgestattete  Berichte
näher  nachweisen.

Es  sind  nunmehr  tiber  anderthalb  hundert  Jahr,  dass  wir  uns  des
Glücks  der  Regierung  E.  K.  M.  und  Allerhöchst  Dero  glorreichen  Ahnherrn
zu  erfreuen  gehabt.  Wie  glüklich  würden  wir  uns  schätzen,  wenn  wir  des
unter  E.  K.  M.  glorreichen  Regierung  bisher  genossenen  und  von  Allerhöchst
  Dero  Ahnherrn  uns  mehrmals  zugesicherten  Schutzes  noch  fernerhin
geniessen  könnten?  In  dem  Homagial-Recess  vom  2ten  April  1650!)  wurde
von  dem  Allerdurchlauchtigsten  grossen  Chur-Fürsten  glorreichen  Andenkens
die  Fortdauer  unserer  Existenz  uns  zugesichert,  solche  durch  den  Landtags-Abschied
  von  1653  aufs  neue  bestätigt,  und  E.  K.  M.,  der  wir  bey
Antritt  Allerhöchst  Dero  Regierung  durch  unsere  Deputirte  zu  Berlin  per-Sonlich
  zu  huldigen  die  Gnade  hatten,  geruheten  uns  eine  gleiche  Allerhöchste
  Zusicherung  und  durch  die  Bestätigung  jenes  Recesses  ung  die
Bestätigung  unserer  Gerechtsame  zu  ertheilen.  Ausserdem  machen  drey
Klöster,  als  Clerus  Secundarius,  mit  den  Collegiat-Stiftern  den  zweyten
Landstand  des  hiesigen  Fürstenthums  aus,  und  sind  in  dieser  Eigenschaft
durch  den  obgedachten  Huldigungs-Recess  ausdrücklich  bestätigt.

1)  Cfr.  Band  I,  8.93,  Anm.  5.

1804
April  25