1804
April  52

Mai  3

156  Urkunden  No.  709711.

Doch  nicht  diese  rechtliche  Beziehungen  allein,  sondern  besonders  E.
K.M.  Allerhöchste  Gnade  und  Huld  ist  es,  die  wir...  anflehen  und  au
der  wir  die  frohe  Hofnung  schöpfen,  uns  auch  ferner  noch  Aller  Höchst
Dero  Gnade  und  Huld  erfreuen  zu  dürfen.  Mögen  doch  unsere  Altäre,
jene  alten  und  grossentheils  beynahe  achthundertjährige  Denkmäler  der
Frömmigkeit  unserer  Stifter,  an  denen  wir  für  das  Wohl  E.  K.  M.  und
Dero  Familie  täglich  unsere  Gebethe  zum  Himmel  schicken,  mögen  diese
noch  lange  Zeugen  Allerhöchst  Dero  Schutzes  und  Gnade  seyn!  Mögen
unsere  stille  und  Friedliche  Wohnungen,  in  welchen  wir  abgesondert  von
der  Welt  und  ihren  Zerstreuungen  bisher  glücklich  lebten,  mögen  diese  noch
fernerhin  unter  dem  Schutze  E.  K.  M.  bestehen!  Wir  würden  unsere  Trene
und  Ergebenheit,  wenn  diese  noch  eines  Zuwachses  fähig  wären,  verdoppeln,
und  in  Absicht  unserer  bisherigen  Besorgniss  über  die  Fortdauer  unserer
Existenz  beruhigt,  würden  wir  mit  Freude  bey  jeder  Gelegenheit  Beweisse
unseres  ächten  Patriotismus  und  unserer  tiefsten  Ergebenheit  geben,  mit
welcher  wir  ersterben

Ew.  Königl.  Majestät
allerunterthänigste,  treugehorsamste  die  sämtliche  Obrigkeiten  der
Katholischen  Klöster  im  Fürstenthum  Halberstadt
Isidorus  Abt  zu  Huysburg.  —

Laurentius  Bergmann  Prälat  zu  Hamersleben.
Benedictus  Contzen  Prälat  zu  St.  Johann.

Carll  Schiller  Propst  zu  Hattmersleben.

Jacobus  Hambach  Praepositus  in  Adersleben.
Josephus  Merck  Propst  zu  St.  Burchard.

Ferd.  Schestag  Propst  zu  Hedersleben.

Antonius  Linse  Propst  zu  St.  Nicolai.

Mauritius  Busse  Propst  zu  Badersleben.

Augustina  Spoenla  Mater  zum  freywilligen  Armen.
Pius  Pape  Prior  des  Dominicaner  Klosters.

P.  Honoratus  Schmitz  Guardian  im  Franciscaner  Kloster.«

Randverftigung,  geschrieben  von  Beyme:
»8.  M.  vollstrekken  nur  den  neuesten  Reichs-Tagsschluss,  von  dessen
pünktlicher  Erfüllung  die  Supplicanten  überzeugt  seyn  können.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  »an  sämmtliche  Obrigkeiten  der  katbolischen
  Klöster  im  Fürstenthum  Halberstadt«,  Potsdam  1804  Mai  3.
R.  59.  Minüten  des  Cabinets.