Pultusk.  Hildesheim.  Stdpreussen.  161

als  die  in  Ihrer  ersten  Erklärung  enthaltene  dankhare  Anerkennung  dessen
Mich  hoffen  liessen,  dass  E.  L.  Mir  fortdauernd  die  Gerechtigkeit  wiederfahren
  lassen  würden,  dass  Ich,  so  viel  von  Mir  abhing,  Ihre  vollkommene
Zufriedenheit  zu  begründen  bemtihet  gewesen.  Der  Staats-Minister  von  Angern
hat  schon  die  Gründe  dazu  in  seinem  Antwortschreiben  vom  31.  März  d.  J.!)
ausführlich  entwickelt  und  Mich  dadurch  der  unangenehmen  Nothwendigkeit
überhoben,  in  eine  detaillirte  Rechtfertigung  einzugehen,  statt  deren  Ich
Ihnen  so  gern  nur  Beweise  meiner  Achtung  und  Freundschaft  zu  geben
wünschte.  Ich  beziehe  Mich  daher  auf  diese  Ministerial-Antwort  und  versichere
  übrigens,  dass  Ich  gern  jede  passende  Gelegenheit  ergreifen  werde,
wo  Ich  Ihnen  das  aufrichtige  Wohlwollen  thätig  bezeugen  kann,  womit  Ich
verbleibe  E.  L.  gutwilliger  Freund.«  ..

714.  Rescript  des  Südpreussischen  Departements  an  die  Kammer
in  Warschau.  Berlin  1804  Mai  15.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXIII.  16.  (General-Verordnungen).  Abschrift,  gez.  Klewiz.

Die  Säkularisation  der  Kloster-  Geistlichen.

»In  Eurem  Berichte  vom  30.  v.  M.  zeigt  Ihr  auf  Veranlassung  des
dortigen  Offizialats  an,  dass  die  in  den  Klöstern  ohnehin  schon  wankende
Kirchenzucht  durch  die  ausgebreitete  Meinung,  als  ob  jede  Sekularisazion

leicht  sei,  immer  mehr  geschwächt  werde,  und  schlagt,  um  diesem  Uebel
abzuhelfen,  vor:

1.  Die  zur  Untersuchung  der  Aufnahmefähigkeit  der  Kloster-Novizen
verordnete  Kommission  zu  beauftragen,  dass  sie  die  Sekularisazions-Aspiranten
  gleichfalls,  und  zwar  in  Absicht  der  Gründe,  die  sie  dazu  veranlassen,
ihrer  Sitten  und  ihrer  bisherigen  Führung,  prüfe,

2.  festzusezzen,  dass  jeder  Aspirant  ausserdem  das  gewönliche  bischöfliche
  Examen  wegen  seiner  Qualifikazion  zur  Seelsorge  ablege  und  darüber
ein  Attest  beibringe.

Wir  finden  gegen  die  Zweckmässigkeit  dieser  Vorschläge  nichts  zu  erinnern,
  genehmigen  sie  daher  hiedurch  und  befehlen  Euch,  in  vorkommenden
  Fällen  darnach  zu  verfahren,  so  wie  auch  das  weiter  Nötige  dieserhalb
an  die  Bischöfe  und  den  General-Administrator  des  Erzbistums  Gnesen  zu
verfügen.  Was  tibrigens  den  Vorschlag  des  dortigen  Offizialats  betrift:  dass
die  Sekularisazion  nicht  eher  eintrete,  als  bis  der  resp.  Bischof  attestirt
haben  werde,  dass  für  den  Neusekularisirten  eine  Vakanz  in  der  Diöces
offen  sei,  so  fällt  derselbe  bei  den  wegen  des  zweijärigen  Vikarirens  der
sekularisirten  Klostergeistlichen  am  27.  März  d.  J.2)  erlassenen  Vorschriften
ganz  weg.«

1,  No.  701.  2)  No.  698.
Granier,  Preussen  und  die  kuth.  Kirche.  1X,  11

1804
Mai  10

Mai  15