1804
Mai  28

Mai  28

Mai  28

168  Urkunden  No.  718—720.

entrichten  lassen  wollen;  so  befehlen  Höchstdieselben  dem  Justiz-Departement
  hiedurch,  wegen  Abschaffung  des  erstern  und  letzteren  in  dem  nach
der  Ordre  vom  23.  Julii  1801!)  zu  entwerfenden,  noch  vorbehaltenen  Gesetze
das  Nöthige  aufnehmen  zu  lassen,  so  dass  das  neue  Gesetz  den  Supplicanter,
da  sie  den  Noval-Zehent  noch  nicht  entrichtet  haben,  ebenfalls  zu  statten

kommen  muss.  «

Diese  Cabinets-Ordre  veranlasst  Goldbeck,  die  Verordnung  wegen
der  Aufhebung  des  Pfarrzwanges  (s.  No.  572,  30.  März  1803)  von  der  Ge
setz-Kommission  zu  nochmaliger  Abänderung  zurtickzufordern,  wie  er  Massow
am  28.  Juni  1804  mittheilt.

Ausfertigung  a.  a.  0.

Cabinets-Ordre  an  Reck  und  Schroetter  s.  unter  dem  5.  Mai  1804,
No.  712.

719.  Bericht  der  Regierung  und  der  Kriegs-  und  Domainen-Kammer
zu  Magdeburg  an  das  Niedersächsische  Departement  des  General-Direktoriums.

  Magdeburg  1804  Mai  28.

Gen.-Direktorium  Magdoburg.  CLIV.  16.  Ausfertigung,  gez.  v.  Vangerow;  v.Klevenow  ;  Rudolphi;
Semler;  Sack;  v.Alemann;  v.Röder;  Gossler;  v.  Tevenar;  Albrecht;  Goerdeler;  Back;  und:  Gr.  v.  Schweriz

Schönewald;  Sombart;  Klewitz;  Klewitz.
Die  Aufhebung  der  Magdeburgischen  Klöster  wird  empfohlen.)

.  &gt;Wir  sind  der  ...  Meinung:  ...  dass  sämtliche  in  der  Provinz
belegene  Manns-  und  Frauen-Klöster  aufgehoben  werden  können.  Keine
derselben  hat  bisher  einen  solchen  gemeinntitzigen,  wohlthätigen  Zweck  ge
habt  und  erfüllt,  welcher  für  ihre  Beibehaltung  spräche.

Ihre  Fortdauer  ist  nach  dem  Geiste  der  Zeit  entbehrlich,  ihre  Auflösung
  um  so  wilnschenswerther,  je  grösser  und  gemeinnütziger  die  Zwecke
sind,  welche  durch  ihre  Aufhebung  erreicht  werden  können.

In  Ansehung  des  Klosters  Ammensleben’)  wird  die  Aufhebung  um  ®
weniger  einem  Bedenken  unterworfen  seyn,  da  solche  dem  Wunsche  des
Prälaten  selbst,  und,  wenn  man  nach  dem  unter  den  Geistlichen  dieses
Klosters  herrschenden  Geiste  urtheilen  soll,  auch  deren  Wunsche  gemäss  ist.

Geruheten  aber  auch  E.  K.M.  unserm  ...  .  Vorschlage,  die  vier  Frauen-Klöster
  aufzuheben,  ...  Beifall  nicht  zu  geben,  so  fühlen  wir  uns  doch
verpflichtet,  nicht  nur  darauf,  dass  die  bisher  denselben  zugestandene
Verwaltung,  Bewirthschaftung  und  Nutzniessung  des  Kloster-Vermögens  und
dessen  Ertrages  ihnen  nicht  weiter  gelassen,  vielmehr  ihnen  solche  genoMmen
  und  ihr  Unterhalt  und  Bedarf  zu  den  sonst  zu  ihrer  Verbindung  8%
hörigen  Ausgaben  nach  einem  bestimmten  Etat  angewiesen  und  zugesichert,
ihnen  auch  die  Aufnahme  der  Novizen  untersagt  werde,  ...  anzutragel,

1)  No.  340.  2)  Cfr.  No.  631.  3)  Cfr.  No.  646.