Pfarrzwang.  Magdeburg.  Schlesien.  169

sondern  auch,  dass  auf  jeden  Fall  das  in  der  Neustadt  vor  Magdeburg  be-  Mar  os
legene  Kloster  Agneten  eingezogen  und  dessen  Mitglieder  in  die  drey  übrigen
Frauen-Klöster,  welche  gleichen  Ordens  mit  ihnen  sind,  vertheilt  oder  sonst
wo  untergebracht  werden  mögten,  ...  in  Vorschlag  zu  bringen.  ...
1.  An  jedem  Ort,  wo  bisher  ein  katholisches  Kloster  gewesen,  verbliebe
  eine  katholische  Pfarre  und  Schule...  ..
2.  Die  Mitglieder  der  Klostergesellschaften  und  welche  sich  sonst  dazu
eignen,  erhalten  verhältnissmässige  Pensionen.  ...
Ausser  diesen  Pensionen  würde  ...  sowohl  dem  Abte  zu  Ammensleben
und  jeder  Abbtissin  als  jedem  Klostergeistlichen  männlichen  und  weiblichen
Geschlechts,  sowie  den  Pröpsten  die  Erlaubniss  der  freyen  Wohnung
in  den  Klöstern  gegeben  und  der  freye  Gebrauch  der  etwa  für  jedes  Mitglied
  vorhandenen  kleinen  Gärten  überlassen  werden  können.«  ...
Aus  den  Einktinften  solle  ein  Provinzial-Verbesserungs-Fonds
errichtet  werden,  hauptsächlich  für  einen  Kirchen-Baufonds,  für  das  Armenund
  Waisenhaus  zu  Magdeburg,  für  ein  Irrenhaus  zu  Halle,  für  die  von
den  Klöstern  abhängenden  protestantischen  Prediger  und  Schullehrer  zu
Alte  Markt  vor  Egeln  und  zu  Althaldensleben.

Das  Rescript  von  Reck  und  Angern  vom  18.  Juli  1804  behält  Juli  18
nähere  Bestimmung  noch  vor.«

Ausführliche  Nachrichten  tiber  die  Aufhebung  des  Benediktiner-Klosters
St.  Petri  et  Pauli  zu  Gross--Ammensleben  in  Gen.-Direktor.  Magdeburg.
CLIV.  Klöster.  14.

Cabinets-Ordre  an  Hardenberg  und  Angern  s.  unter  dem  21.  Mai  Juni?
1804,  No.  715.

Bericht  der  Westpreussischen  Regierung  s.  unter  dem  15.  Fobruar  Juni  12
1803,  No.  547.

—

Cabinets-Ordre  an  Reck  und  Massow  s.  unter  dem  27.  Mai  1804,  Juni  18
No.  717.

120.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Graf  Hoym,  Frhr.  v.  d.  Reck  Juni  18
und  v.  Massow.  Charlottenburg  1804  Juni  18.
B.  46.  B.  165.  a.  Ausfertigung.

Ueberlassung  der  katholischen  Kirche  an  die  protestantische  Gemeinde  zu  Muschten.!)

»Ich  habe  auf  Euren  Bericht  vom  19.  v.  M.  tiber  das  ...  Gesuch  der
evangelisch-lutherischen  Gemeinde  zu  Muschten  beschlossen,  dass  derselben

1}  Rg.  Frankfurt  a/O.,  Kr.  Züllichau,  bei  Schwiebus.  Cfr.  No.  694.