Posen.  Linkes  Rheinufer.  175

füllung  ich  zugeschworen  habe  und  nie  zu  erfüllen  aufhören  werde,  gnädigst  „1804
-Juni  18
anzunehmen  geruhen  werden.«

Rand-Resolution,  geschrieben  und  gezeichnet  von  Rudolphi:  Juli  2

»Es  ist  dem  Bischof  zu  antworten,  dass,  da  von  des  K.  M.  durch  die
Cabinets-Ordre  vom  22.  April  er.!)  verordnet  sey,  dass  die  Klostergebäude
zu  einem  Land-  und  Stadt-Schullehrer-Seminario  eingerichtet  und  die  Ordens-Geistlichen
  nebst  Dienerschaft  in  andere  Klöster  ihres  Ordens  vertheilt
werden  sollen,  8.  E.  ausser  Stande  wäre,  hierunter  eine  Abänderung  zu
treffen,  zumal  durch  zweckmässige  Verftigungen  der  Besorgniss,  dass  durch
Versetzung  der  Ordens-Mitglieder  die  von  ihnen  in  der  Nachbarschaft  übernommene
  Seelsorge  leiden,  auch  die  Cathedral-Kirche  ihrer  Hülfe  bei  dem
Poenitentiar-  und  Prediger-Amte  entbehren  würde,  abgeholfen  werden  solle.
Der  Bischof  solle  daher  das  Dohm-Capitul  hierunter  beruhigen,  auch  die
Kloster-Geistlichen  auf  ihr  angebrachtes  Gesuch  gehörig  bescheiden.  «

Hiernach  Rescript  des  Sidpreussischen  Departements  an  Raczynski,
d.d.  Berlin  1804  Juli  2.

Concept,  gez.  Voss,  a.  a.  0.

Cabinets-Ordre  an  Angern  s.  unter  dem  18.  Juni  1804,  No.  721.  Juni  23

723.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Frhr.  v.  Hardenberg  und  Juni  27
v.  Angern.  Berlin  1804  Juni  27.

BR.  »9.  58.  J.  Ausfertigung.  Concept,  Anweisung  von  Sack,  R.  70.  Haupt-Kommission.  II.
TV.  12

Die  Stellung  des  Kur-Erzkanzlers  zu  der  Fundirung  der  Sustentationskasse  für  die
linksrheinischen  Domkapitel.

Die  Cabinets-Ordre  vom  2.  Juni  hat  Ergänzung  des  Berichts  vom
21.  Mai  18043)  erfordert:  »Wir  verfehlen  nicht,  hierauf  ...  anzuzeigen,
dass  eigentlich  der  Kurfürst  Erz-Kanzler  diese,  in  unserm  ...  Bericht  vom
21.  v.  M.  vorgetragenen  Forderungen  an  die  mehrfachr  päbendirten  Domherrn
  in  der  generellen  Anzeige  an  die  Reichs-Deputation  unterm  17.  Februar
v.  J.t)  gemacht  hat,  welche  ...  hierbeigefügt  ist.

Nachdem  aber  die  Dom-Capitel  in  E.  K.  M.  Entschädigungs-Provinzen
dagegen  die  bekannten  Ausstellungen  gemacht,  hat  der  Kurfürst  Erz-Kanzler
selbst  keine  nähere  Gründe  angeführt,  sondern  sich  im  Allgemeinen  auf
den  Sinn  und  die  Absicht  des  $.  75  des  Haupt-Reichs-Deputations-Schlusses
vom  25.  Februar  v.  J.  berufen,  und  selbst,  nach  der...  Erklärung  seines
Staatsministers,  des  Freiherrn  von  Albini,  vom  4.  Juny  v.  J.®),  sich  der  Auslegung
  desselben  enthalten,  vielmehr  diese  selbst  dem  Gewissen  der  Dom-———



1}  Cfr.  No.  706.  2)  Cfr.  No.  728.  3)  No.  716.
4!  No.  549.  6)  No.  606.