Halberstadt.  Klosterauflebung.  181

nicht  sogleich  in  die  Welt  treten  lassen  kann,  ohne  gegen  sie  sowohl,  als
gegen  das  Publicum  hart  zu  verfahren  und  letzterm  Anlass  zu  gegründetem
Anstoss  zu  geben.  Die  mehrsten  dieser  Nonnen  sind  ohne  Vermögen,  ja
ganz  arm.  Von  dem  Reitze  der  Neuheit  und  der  Veränderung  ihres  zwangvollen
  Zustandes  in  eine  sich  selbst  überlassende  freyere  Lage  geblendet,
dürften  die  jüngeren  allerdings  wohl  in  die  Welt  gehen;  aber  diese  mit
ihr  ganz  unbekannten  Mädchen  würden  bald  ihrem  Verderben  entgegen
eilen  und  dem  catholischen  Publicum  ein  Aergerniss  geben,  das  sich  nachber
  nicht  wieder  abwenden  lässt.  Aber  auch  der  zweite  Weg  findet  die
Schwierigkeit,  dass  die  Nonnen  nur  auf  ihre  eignen  Klöster  Profess  gethan,
  sich  diese  aus  besondern  Gründen  gewählt  haben,  in  den  verschiedenen
  Klöstern  Eines  Ordens  doch  verschiedene  Verfassungen  statt  finden,
und  Uneinigkeit  und  Zwiespalt  daher  bey  Zusammenlegung  mehrerer  Klöster
fast  nicht  zu  vermeiden  ist,  besonders  wenn  sie  nach  dem  Alter  unter  sich
rangiren  und  keine  neue  hinzukommen  sollen,  weil  die  jüngeren  in  Erwartung
  dessen  mehrere  Dienste  haben  leisten  miissen,  die  ihnen  nun  stets
obliegen  würden.

Daher  dürfte  es  denn  nötig  seyn,  beide  Wege  mit  einander  zu  vereinigen,
  und  mit  gewissen  Modificationen,  welche  die  Local-  und  besondere
Umstände  der  Klöster  an  die  Hand  geben,  zu  verfahren.

Diese  Grundsätze  würden  darin  bestehen:  dass  eines  und  das  andere
'Kloster  beibehalten  wird,  als  Versorgungs-  Anstalt  für  unverheyrathete
Mädehen  der  mittleren  Bürger-Classe,  besonders  der  Töchter  armer  Militairund
  Civil-Diener,  wobey  successive  von  dem  Monachalischen  der  Ordenszwang
  nachgelassen,  dagegen  eine  strenge  Aufsicht  beibehalten,  sonst  aber
nützlichere  Zwecke,  besonders  Schul-Unterricht,  Anziehen  von  Erzieherinnen,
dem  miissigen  Chor-Gesang  substituirt  werden  könnten.

Bey  den  übrigen  zur  Aufhebung  bestimmten  Klöstern  würde  den
Kloster-Frauen  die  Freiheit  zu  lassen  seyn,  ob  sie  mit  gewissen,  nach
Masssgabe  des  Vermögens-Zustandes  festzusetzenden,  wohl  auskömmlichen
Pensionen  in  die  Welt  und  zu  den  Ihrigen  gehen  wollen,  in  welchem  Falle
sie  aber  nachweisen  mitisten,  dass  sie  daftir  stets  ein  hinreichendes  Auskommen
  bey  den  Personen,  zu  welchen  sie  sich  zu  begeben  denken,  finden,
und  dem  Staate  so  wenig  als  dem  Publico  weiter  zur  Last  und  zum  Aergerniss
  werden  können.

Diejenigen,  welche  dieses  nicht  wählen,  wirde  man  in  ein  Kloster
desselben  Ordens  versetzen  können  und  suchen  miissen,  ihnen  dort  Raum,
auch  dem  aufnehmenden  Kloster  alle  Erleichterung  zu  verschaffen;  sowie
denn  aus  dem  Vermögen  des  aufgehobenen  Klosters  angemessene  Pensionen
für  dieselben  so  lange  zu  bezahlen  seyn  würden,  bis  in  dem  aufnehmenden
Kloster  eine  ordinaire  Stelle  vacant  wird,  in  welche  sonst  eine  Novize  angenommen
  wäre.  Auch  für  die  Aebtissin  und  Pröpste,  die  neu  aufgenommen
werden,  wird  durch  Pensionen,  oder  in  dem  aufnehmenden  Kloster,  jedoch

1804
Juni  27