1804
Juni  27

182  Urkunde  No.  724.

durch  bessere  Dotirung  derselben,  zu  sorgen  seyn.  Sonst  würden  die  neuen
und  alten  Kloster-Frauen  möglichst  gleich  behandelt  werden  und  sieh  in
dem  Alter  der  Reception  einer  jeden  in  ihrem  Kloster  folgen  müssen,  insofern
  nicht  ein  Kloster,  wie  der  Fall  schon  vorgekommen  ist,  nur  arbei
tende  Laayen-Schwestern,  das  andere  aber  wirkliche  Nonnen  enthält,  wo
dann  jene  stets  unter  ihnen  rangiren  und  auch  die  weltlichen  Dienste
verrichten  müssen.

Um  zu  erfahren,  inwiefern  diese  allgemeine  Grundsätze  auf  die  vorkommenden
  einzelnen  Fälle  sich  anwenden  lassen,  ist  von  uns  die  Untersuchung
  in  Ansehung  der  Nonnenklöster  im  Halberstädtschen,  deren  Aufnahme
  schon  eingekommen  war,  verordnet  worden.  Da  nemlich  dort  drey
Klöster  vom  Cistercienser-Orden  zu  Adersleben,  Hedersleben  und  St.  Burchardi
  vor  Halberstadt  vorhanden  sind,  so  ist  den  Landes-Collegiis  der
Auftrag  ertheilt  worden,  die  Frage  zu  prüfen,  ob  in  eins  derselben  alle
Nonnen  zu  bringen,  dieses  beizubehalten,  die  beiden  andern  aber  aufzuheben
seyn  würden.

Ebenso  ist  wegen  des  Augustiner-Klosters  Marienbeck  zu  Badersleben,
da  von  diesem  Orden  keine  mehrere  im  Halberstädtschen  gewesen,  die
Untersuchung  veranlasst  worden,  ob  die  Nonnen  desselben  in  eins  der
Hildesheimschen  Klöster  desselben  Ordens  zu  Heiningen  oder  Dorstädt  unterzubringen
  seyn  möchten.  Bey  dieser  Gelegenheit  ist  die  öffentliche  Meinung
der  Nonnen  selbst  laut  geworden,  und  sie  haben  von  allen  Seiten  her  ger
äussert,  dass  sie  das  Aussterben  der  Klöster  durchaus  nicht  wünschten,
eins  Zusammenlegung  aus  obigen  Gründen  auch  nicht  indistincte  für
zulässig  halten  könnten,  sondern  nur  unter  denjenigen  Modificationen,
welche  vorstehend  von  uns  ehrerbietigst  bemerkt  worden.  Das  Besultst
der  Untersuchung  selbst  aber  geht  dahin,  dass  nach  diesen  Grundsätzen
die  Sache  wohl  ausführbar  ist,  dass  von  den  gedachten  drey  Cistercienser-Klöstern
  das  zu  Adersleben  beizubehalten  und  darin  die  sich  zum  Klosterleben
  ferner  widmenden  Nonnen  der  beiden  andern  Klöster  zu  Hedersleben
und  St.  Burchardi  füglich  aufgenommen,  die  Nonnen  des  Augustiner-Klosters
  zu  Badersleben  aber  unter  die  Hildesheimschen  Klöster  Heiningen
und  Dorstaedt  vertheilt  werden  können,  wenn  nach  unserm  Vorschlage
mehrere  derselben,  wie  gewis  geschehen  wird,  sich  zum  Austritt  mit
Pensionen  erklären  werden,  da  sonst  freilich  nicht  der  Raum  fehlen,  aber
doch  bey  so  vielen  zusammen  zu  bringenden  Nonnen  viel  Inconvenienzien
z.  B.  wegen  der  Clausur  p.  entstehen  werden.  Das  Kloster  Dorstaedt  hat
zwar  bey  der  Commission  Erinnerungen  hiergegen  gemacht,  die  von  der
verschiedenen  Verfassung  vornemlich  herrühren,  und  in  der  zur  Berichts-Erstattung
  an  mich,  den  Staats-Minister  von  Angern,  remittirten,  hierbey  ...
wieder  beigefügten  Immediat-Vorstellung  vom  12.v.  M.  haben  sie  diese
Gründe  wiederholt.  Allein  durch  die  obigen  Modificationen  werden  ihre
Beschwerden  gehoben  werden  können,  und  da  Heiningen  zufrieden  ist,  so