Halberstadt.  Klosteraufhebung.  183

werden  dem  Kloster  Dorstaedt  nur  einige  wenige  der  Baderslebenschen
Nonnen  gegeben  werden  dürfen,  daher  ich,  der  Staats-Minister  von  Angern,
dafür...  halte,  dass  die  Bescheidung  auf  die  gedachte  Immediat-Eingabe
aussustellen  seyn  dürfte,  bis  E.  K.M.  die  allgemeinen  Grundsätze  wegen
der  Nonnen-Klöster  festzusetzen  geruhet  haben,  indem  es  sich  dann  im
einzelnen  ergeben  wird,  was  zur  möglichsten  Zufriedenstellung  der  Klöster
geschehen  kann,  welches  nicht  aus  den  Augen  gelassen  werden  soll.  Besonders
  wird  deshalb  erst  die  Aufnahme-Verhandlung  von  den  Magdeburgschen
  Nonnen-Klöstern  abzuwarten  seyn,  worauf  wir  aber  diesen  Bericht
nieht  haben  hinaussetzen  wollen.  Im  Magdeburgschen  sind  viel  weniger
Katholiken  noch  als  im  Halberstädtschen,  die  Klöster  sind  reicher,  der  Boden
zum  Tbeil  besser  und  die  Klöster  mit  Abgaben  weniger  belastet,  dagegen
sie  im  Halberstädtschen  dem  contribuablen  Stande  ganz  gleich  onerirt,  ärmer
und  wegen  der  Verbindung  mit  dem  mehr  katholischen  Hildesheim  nicht  so
leicht  aufzuheben  sind,  als  es  im  Magdeburgschen  rathsam  ist.  Diesen
Grundsatz  denken  wir  im  Allgemeinen  zur  Anwendung  zu  bringen  und  halten
ea  gerathener,  um  von  den  4  Magdeburgschen  Cistercienser-Nonnen-Klöstern
mehrere  zur  Aufhebung  frey  zu  bekommen,  lieber  ausser  Adersleben  noch
eins  im  Halberstädtschen,  ja  nöthigen  Falls  alle  dreye  dort  vor  der  Hand
bestehen  zu  lassen.

Im  Fall  E.  K.  M.  diese  Grundsätze  ...  .  zu  genehmigen  geruhen  möchten,
bitten  wir  ...  um  Authorisation,  darnach  in  Ansehung  der  Magdeburg-Halberstädtschen
  Klöster  zu  verfahren.  Wir  werden  aber  demnächst  im
Verfolg  erst  alles  localiter  genau  untersuchen  lassen,  und  dann  tiber  mehrere,
in  Zusammenhang  stehende  oder  zu  bringende  Nonnen-Klöster,  wegen  des
Betrags  der  auszusetzenden  Pensionen  und  der  fibrigen  Modalitäten,  besonders
  zu  berichten  nicht  verfehlen.

Dieses  sind  nun  die  Vorschläge,  welche  wir  auf  die...  Cabinets-Oräre
  vom  19.  April  o.!)....  abzugeben  uns  veranlasst  gesehen  haben.

Betreffend  die  besondere  Erinnerungen  in  der  ...  .  Cabinets-Resolution
vom  25.  April  d.  J.  wegen  des  Klosters  Hamersleben  ?),  so  wird  allerdings
demnächst  bey  Realisirung  der  Klöster  darauf  Rücksicht  genommen  werden,
dass  die  Stadt-  und  Dorfs-Gemeinden,  auch  die  Eingesessenen,  welche  bisher
Kloster-Gründe  in  Pacht  gehabt,  sofern  sie  dieselben  zu  ihrer  Conservation
bedürfen,  solche  behalten  und  sie  darunter  nicht  verschlimmert  werden.

Wegen  der  Garben-Zehenten  ist  in  den  Entschädigungs-Provinzen  der
Grundsatz  bey  den  aufgehobenen  Klöstern  angenommen  worden,  dass  da,
wo  sie  zum  Kloster-Guthe  nicht  benutzt  werden  können  und  nicht  im  Auslande
  liegen,  sie  den  Zehentpflichtigen  gegen  billige  Pacht  überlassen  werden
müssen.  Dieser  Grundsatz  dürfte  auch  in  E.  K.M.  alten  Provinzen  anzu-1)

  Cfr.  No.  704.
2)  Cfr.  No.  707.

Ju

1804
ni  27