Halberstadt.  Klosteraufhebung.  Hildesheim.  185

726.  Der  Fürstbischof  von  Hildesheim  und  Paderborn,  Franz  Egon
Frhr.  v.  Fürstenberg,  an  den  Staats-Minister  v.  Angern.  Hildesheim  1804
Jali  2.

B.  89.  58.  K.  Abschrift.
Beansprucht  als  Reichsfürst  Accisefreiheit.\\

»Das  gestern  in  dem  hiesigen  Fürstenthum  eingeführte  Königl.  Accise-Patent
  vom  23.  Mai  d.  J.,  nach  welchem  jeder  Einwohner  ohne  Unterschied
des  Standes  Accisepflichtig  sein  soll,  veranlasset  mich  zu  der  Anfrage:

Ob  mir  nicht,  vermöge  der  mir  als  Reichs-Fürst  zustehenden  Freyheit
  und  Reichs-Unmittelbarkeit,  die  Befreyung  von  der  directen
Abgabe  dieser  Consumtions-Steuer  (denn  von  einer  indirecten  Concurenz
  kann  die  Frage  nicht  seyn)  für  mich  und  meinen  Hofstaat
competire  ?

Nicht  nur  der  jüngere  Reichs-Frieden-Schluss  sichert  im  $  48  den  abgetretenen
  geistlichen  Ftirsten  ihre  bisherige  persönliche  Würde  und  den  davon
  abhängenden  Rang,  auch  den  Fortgenuss  ihrer  persönlichen  Unmittelbarkeit
  feyerlichst  zu,  sondern  des  Königs  Maj.  haben  auch  durch  die
Haupt-OÖrganisat.-Commission  mittelst  Rescripts  vom  8.  Januarii  1803  diese
meine  persönliche  Unmittelbarkeit,  und  zugleich  als  Folge  derselben  die
dereinstige  Abzugs-Freyheit  meines  nach  meinen  Ableben  ans  dem  Königl.
Gebieth  gehenden  Privat-Vermögens  anzuerkennen  allergnädigst  geruhet.

Aus  eben  den  Grunde  glaube  ich  demnach  das  Zutrauen  hegen  zu
dürfen,  dass  ich  als  unmittelbarer  Reichs-Ftirst  für  mich  und  meinen  Hof-Staat
  von  einer  directen  oder  unmittelbaren  Accise-Abgabe  hefreyet  seyn
und  bleiben  werde,  indem  es  in  der  Natur  der  Sache  und  in  der  Art  und
Weise  dieser  Steuer-Einziehung  schon  selbst  liegt,  dass  ich  indirecte  zu
dieser  Steuer  dennoch  beytrage,  wenn  ich  nemlich  versteuerte  Gegenstände
2.  E.  von  einem  Kaufmann  erhandele,  welcher  natürlich  diese  Abgabe  beym
Verkauf  dem  Käufer  mit  in  Anrechnung  bringet.

Ich  darf  sicher  der  Erwartung  seyn,  dass  es  des  Königs  Maj.  Willens-Meynung
  nicht  sey,  meine  Fürst-Bischöfliche  Competenz  mit  einem  solchen
Impost  belegen  zu  lassen,  da  allerhöchst  Dieselben  ohnlängst  aus  allerhöchsteigener
  Bewegung  allerhuldreichst  geruhet  haben,  diese  Competenz
durch  die  Uebernahme  der  6000  Fl.  Sustentations-Beyträge  für  den  Fürst-Bischof
  zu  Lüittich  und  Basel  auf  Königlichen  Fonds  gegen  jede  Verktirzung
zu  sichern.  Um  indessen  mich  dieserhalb  bey  der  von  diesem  besonderen
Verhältniss  nicht  unterrichteten  hiesigen  Accise-Behörde  keinen  weitläuftigen
Explicationen  ausgesetzt  zu  sehen,  ersuche  ich  E.  E.  ganz  ergebenst,  dieselbe
  mit  dieser  meiner  Freiheit  von  einer  directen  Accise-Abgabe  gefälligst
bekannt  zu  machen,  und  dabey  zugleich  die  Versicherung  anzunehmen,  dass

3)  Ofr.  No.  745.

1804
Juli  2