1804
Juli  8

192  Urkunde  No.  728.

Allein  das  erstere  ist  äusserst  schwierig,  indem  das  ganze  Kapitels-Vermögen,
  die  Verwaltung  und  Berechnung  desselben  sehr  verwickelt  und
ein  Aggregat  von  zahllosen  Geld-  und  Natural-Einnahmen  ist,  welche  wieder
durch  eine  Menge  einzelner  Berechnungen  laufen,  die  von  sehr  vielen  Rezeptoren
  nach  einzelnen  Registern  so  verwirrt  und  dunkel  geführt  sind,
dass  es  äusserst  schwer  hält,  darin  völliges  Licht  zu  bringen,  ein  tibersichtliches
  Ganze  darzustellen  und  genau  zu  bestimmen,  was  das  ganze
Corpus  und  jedes  einzelne  Glied  desselben  zu  empfangen,  auszugeben  und
als  reinen  Ueberschuss  zu  verzehren  gehabt  hat.

Bei  der  Menge  der  tihrigen  Organisations-Geschäfte  haben  die  Special-Organisations-Commissionen
  dieses  nicht  tiberall  völlig  in  gehöriger  Klarheit
darstellen  können.

Noch  schwieriger  ist  die  Bestimmung  von  Grundsätzen,  wornach  künftig
zu  verfahren,  und  welche  Einrichtung  in  der  Verfassung  wie  in  der
Verwaltung  derselben  zu  treffen  seyn  wiirde.

Das  Reichs-Deputations-Conclusum  vom  25.  Februar  v.  J.  sagt  blos
$  34  und  61,  dass  die  Giiter  und  Reventen  der  Dom-Kapitul  und  ihrer
Dignitarien  den  Domainen  der  Bischöfe  einverleibt  und  mit  den  Bisthiimern
  auf  die  Fürsten  übergehen  sollten,  welchen  sie  angewiesen  werden.

Im  $  35  ist  als  Bedingung  der  Säcularisation  und  der  völligen  Einziehung
  der  Dom-Stifter  auch  die  feste  und  bleibende  Ausstattung  der  Dom-Kirchen,
  welche  beibehalten  werden  mögten,  enthalten,  und  der  8  53  setzt
fest:  dass  den  Dom-Kapitularen,  Dignitarien  und  Canonicis  der  Ritter-Stifter
  %,°  ihrer  sämmtlichen  bisherigen  Einkünfte,  und  zwar  jedem  Einzelnen,
  was  er  bisher  genossen  hat,  nebst  den  Curien,  den  Vikarien  aber
alle  ihre  Reventien  belassen  werden  müssen.

Dieses  so  auszuführen,  dass  völlige  Gerechtigkeit  dabei  beobachtet
wird,  so  dass  die  Individuen  darunter  nicht  leiden,  aber  auch  E.K.M....
Interesse  nicht  benachtheiligt  werden  möge,  welches  ohnstreitig  Allerhöchstderselben
  gnädigste  Absicht  ist,  dürfte  sehr  schwierig  seyn.  Denn  wollte
man  das  ganze  Domkapitularische  Vermögen  auch  dieseits  tibernehmen,
und  den  einzelnen  Dom-Herrn  9/,,  davon  jährlich  nachweisen  und  auszahlen,
so  entstehen  die  Bedenken,  dass  ein  grosser  Theil  der  Reventen  in  allerley
  Naturalien  besteht,  die,  wenn  Einer  sein  bisher  genossenes  zu  °/,,  erhalten
  soll,  in  natura  gefordert  werden  können,  und  dass  mehreres  in  Präsenzien
  und  zufälligen  Reventen  besteht,  welches  sich  nicht  durchschnittsmässig
  bestimmen  lässt,  sondern  von  einem  jeden  abhängt.  Ausserdem
würden  die  diesseitigen  besondern  Verwaltungs-Kosten,  Ausfälle  u.  s.  w.
allein  von  E.  K.  M.  zu  tragen  seyn,  wo  dann  nicht  viel  von  dem  '/o
tibrig  bleiben  dürfte.

Wollte  man  aber  umgekehrt  den  bisherigen  Mitgliedern  die  Administration
  überlassen  und  sich  nur  das  !/,,  ausbedingen,  so  fehlt  die  Controlle
  und  der  Satz,  wornach  dieses  1/,,  zu  berechnen  ist.