Klosteraufhebung.  Schlesien.  199

verehrung  in  dieser  Kirche  abgehalten,  wo  sich  gegen  400  Personen  katholiseher
  Religion  aus  den  benachbarten  Dörfern  versammeln.

3.  ist  der  gegenwärtige  Pfarrer  Gruhl  zu  Seiffersdorff  und  Giesmansdorff
  auf  diese  Kirche  und  Parochie  nach  erhaltenem  Allerhöchsten  Placito
mit  der  bischöflichen  Investitur  versehen  worden.  Er  ist  dadurch  zum  Vorsteher
  und  Verwalter  dieser  Kirche  und  ihres  Vermögens  ad  dies  vitae
angestellt  und  durch  das  Allerhöchste  Denominations-Patent  als  ein  solcher
bestätiget  und  dadurch  berechtiget  worden,  die  Einkünfte  dieser  Parochie
mverkürzt  zu  beziehen.

4.  Wenn  auch  gegenwärtig  in  dem  gedachten  Orte  Giesmansdorff  keine
katholische  Gemeinde  existirt,  so  halten  sich  doch  aus  den  benachbarten
Dörfern  viele  Katholicken  zu  dieser  Kirche,  und  die  Katholicken  sind  durch
den  1648  geschlossenen  Westphälischen  Friedens-Tractat  wieder  zum  Besitz
  der  gedachten  Kirche  gekommen  und  sind  bis  heute  in  dem  ruhigen
Besitze  derselben.  Daher  schüzt  sie  der  Definitiv-Friedens-Traotat  d.  d.
Berlin  den  238.  Julii  1742,  worin  8.  K.  M.  Friedrich  II.  glorreichen  Andenkens
  öffentlich  artic.  VI.  erklärten:  In  Ansehung  des  status  quo  keine
Abänderung  zu  treffen.

5.  Diese  Rechte  und  Privilegia  sind  von  E.  K.  M.  Allerhöchstselbst  bey
der  am  6.  Julii  1798  angenommenen  Erblandeshuldigung  dem  Bissthum  und
den  Katholiceken  überhaupt  wiederholentlich  ....  garantirt  und  bestätiget
worden.

6.  E.K.  M.  haben  vermöge  eines  ...  Cabinets-Schreibens  d.  d.  Potsdam
  den  22.  Octobris  17991)  an  den  Bischof  v.  Rydzinski  zu  Culm  zu
erklären  ...  geruhet:  Nie  die  Katholischen  zu  zwingen,  den  Protestanten
den  Mitgebrauch  ihrer  kirchlichen  Gebäude  zu  verstatten,  und  den  Etats-Ministern
  Frh.  v.  Schrötter  und  v.  Massow  wiederholentlich  aufgetragen,
von  allem  dem,  was  nur  irgend  einem  Zwange  ähnlich  sehen  möchte,  abzustehen.
  Wir  leben  in  der  demüthigsten  Hofnung,  dass  E.  K.  M.  dieselben
Allergnädigsten  Gesinnungen  gegen  die  katholischen  Schlesischen  Unterthanen
  hegen  und  nicht  den  Verlust  dieser  Kirche  mit  ihrem  Vermögen
beschliessen  werden.

Ueberdiess  hat  die  protestantische  Gemeinde  im  Orte  Giesmansdorff  bereits
  ein  eigenes  Glottes-  und  Bethaus  und  bedarf  der  katholischen  Kirche  nicht.

In  Rücksicht  der  angeführten  Gründe,  die  sich  nicht  nur  auf  Canonische
Gesetze,  auf  Friedensschlüsse,  auf  den  status  quo,  sondern  auch  auf  die
Vorschriften  des  Allgemeinen  Landrechts  P.  I.  Tit.  IX.  $  641  sttitzen,  bitten
wir  allersubmissest  und  vertrauen  auf  Allerhöchste  Gerechtigkeit:

Diese  Kirche  mit  ihrem  Vermögen  und  diese  Parochie  cum  appertinentiis
  noch  ferner  der  Schlesischen  katholischen  Gemeinde  als  ihr  Eigenthum
  und  die  Verwaltung  derselben  dem  gegenwärtigen  Pfarrer  und  seinen

mn

1)  No.  146.

1804
Juli  11