1804
Juli  24

Juli  28

208  Urkunden  No.  738—741.

Ueberdem  wäre  die  Einrichtung  neuer  bischöflichen  Seminarien  mit  sehr
bedeutenden  Kosten  verbunden,  welche  E.  K.  M.  Cassen  zur  Last  fallen
würden,  ohne  dass  einmal  der  gute  Erfolg  dieser  Institute  verbürgt  und
nicht  vielmehr  besorgt  werden  dürfte,  dass  sie  den  wohlthätigen  Absichten
E.  K.M.  gerade  entgegen  arbeiten  könnten.

E.  K.  M.  aber  haben  ...  ein  anderes  Mittel,  nemlich  die  Errichtung
catholisch-theologischer  Lehrstühle  auf  den  Universitäten  zu  Frankfurth  und
Königsberg  vorläufig  zu  genehmigen  geruht,  wodurch  mit  weit  geringerem
Kosten-Aufwand  die  Absichten,  tolerante,  gutdenkende  und  aufgeklärte
Pfarrer  für  die  Provinz  Neuostpreussen  und  Südpreussen  zu  bilden,  weit
sicherer  und  vollkommener  erreicht  werden  wird,  indem  die  jungen  Studenten
durch  einen  Aufenthalt  von  einigen  Jahren  auf  gedachten  Universitäten  und
entfernt  von  ihrem  alten  Vaterlande  mehr  nationalisirt  und  ganz  andere
Ansichten  über  Toleranz  erhalten  werden  würden.  Daher  wage  ich,  bey
dem  immer  dringender  werdenden  Bedürfniss,  E.  K.  M.  diese  für  die  Bildung
des  catholischen  Cleri  in  Neuostpreussen  wichtige  Angelegenheit  .  .  .  in
Erinnerung  zu  bringen  und  die  ...  Entscheidung  auf  den  mit  den  Staats-Ministern
  v.  d.  Reck,  v.  Voss  und  v.  Massow  eingereichten  gemeinschaftlichen
  Bericht  vom  22.  July  v.  J.!)  ...  zu  erbitten.«

Eine  Resolution  liegt  wiederum  nicht  vor;  Beyme  bemerkt  am  Rande
»In  Potsdam«.

Am  26.  August  1806  reicht  die  Kammer  zu  Bialystok  an  Schroetter
einen  ganz  detaillirten  Anschlag  für  ein  Seminar  zu  Wigry  ein:  »Specificatio
Necessitatum  pro  Seminario  Wigersoensi.«

Gen.-Direktorium  Neuostpreussen.  CXCVII.  No.  5.

739.  Cabinets-Ordre  an  den  Abt  Isidorus  zu  Huysburg  und  Minden.
Charlottenburg  1804  Juli  28.
R.  8).  Minüten  des  Cabinets.  11%
Weist  seinen  abermaligen  Protest  gegen  die  Aufhebung  der  Halberstädtischen  Klöster
zurück;

»8.  M.  haben  aus  der  abermaligen  Eingabe?)  des  Abts  Isidorus  ...
ersehen,  dass  derselbe,  statt  auf  Allerhöchstdero  Gnade  zu  vertrauen,  dass
Sie  die  durch  das  neueste  Reichs-Gesetz  erhaltene  Disposition  über  die  in
den  alten  deutschen  Reichslanden  befindlichen  Klöster  und  Stifter  so  austiben
  würden,  dass  der  Zweck  der  Aufhebung  ohne  Nachtheil  der  jezzigen
Kloster-Geistlichen  erreicht  werde,  nicht  nur  auf  der  ungegründeten  Prätension
  eines  dartiber  zu  eröffnenden  gerichtlichen  Verfahrens  beharret,  sondern
auch  das  Publikum  dartiber  zum  Richter  machen  will.  Allerhöchstdieselben

1)  No.  619  und  620.  2,  Cfr.  No.  740.  3)  No.  737.