Rom.  Schlesien.  Klosteraufhebung.  913

sich  sogar  darüber  hinwegsetzen  wollte,  die  tibrigen  Höfe,  ein  Gleiches  zu  Aug.  1
verlangen,  berechtigen.

Da  nun  E.  K.  M.  weise  und  wohlthätige  Absicht,  Allerhöchstdero
Stasten  von  der  drückenden  Last  der  Klöster  und  Stifter  zu  befreien,  in
keiner  Art  eine  theilweise  Ausftihrung  erlaubt  und  die  Äusserung  des  Cardinals
  mit  demjenigen,  was  ich  schon  im  Voraus  beftirchtete,  tibereinstimmt,
so  kann  ich  die  Hofnung,  die  Zustimmung  des  Päpstlichen  Hofes  zu  dem
entworfenen  Plane  zu  erhalten,  allerdings  nicht  als  sehr  gross  und  gewiss
  ansehen.

Dennoch  wage  ich  eg  auch  nicht,  das  Gelingen  einer  solchen  Unterhandlung
  gänzlich  als  unmöglich  aufzugeben,  da  unstreitig  ein  bestimmter,
oficieller  und  nur  auf  Eine  Provinz  beschränkter  Antrag  ganz  andern  Eindruck
  macht,  als  eine  unbestimmte  Äusserung,  und  da  der  Umstand,  dass
man  hier  schon  seit  einigen  Monaten  alle  Klöster  der  Preussischen  Monarchie
für  in  diesem  Augenblick  unwiederbringlich  verloren  achtet,  E.  K.  M.  huldreichen
  und  gnädigen  Absichten  zufolge  aber  einige  ganz  bleiben  und  die
übrigen  nur  nach  und  nach  aussterben  sollen,  auf  eine  günstige  Weise  bei
der  Unterhandlung  benutzt  werden  kann.

Sollten  E.  K.  M.  nun  einen  solchen  Versuch  allergnädigst  zu  billigen
geruhen,  so  glaube  ich,  gäbe  es  dazu  kein  anderes  Mittel,  als  freundschaftlich,
  aber  kurz  und  nachdrücklich  dem  hiesigen  Hofe  zu  erklären:  E.  K.  M.
würden  durch  wichtige  Gründe  bewogen,  in  den  Klöstern  Ihres  Herzogthums
Schlesien  eine  bedeutende  Reform  vorzunehmen  und  mehrere  derselben  einzuziehen;
  dieser  Entschluss  sey  unwiderruflich  gefasst  und  könne  durch
nichts  rückgängig  gemacht  werden;  dem  guten  Vernebmen,  in  welchem
Allerhöchstdieselben  mit  dem  Römischen  Hofe  ständen,  und  Ihren  eigenen
gemässigten  Regierungsgrundsätzen  gemäss  aber  wiirden  Sie  in  allem,  was
als  Religionsangelegenheit  angesehen  werden  könne,  nur  ungern  einseitig
vorschreiten  und  immer  gern  solche  Mittel  wählen,  die  zugleich  für  die
Gewissen  Ihrer  Katholischen  Unterthanen  beruhigend  und  genugthuend  für
den  Römischen  Stuhl  seyn  könnten,  ohne  jedoch  Allerhöchst  Ihren  Zweck
zu  sehr  zu  alteriren;  ein  solches  Mittel  würde  unstreitig  das  seyn,  wenn,
anstatt  dass  die  weltliche  Gewalt  die  Klöster  geradezu  und  plötzlich  aufhöbe,
  der  Päpstliche  Stuhl  selbst  ihrer  Fortdauer  Schranken  setzen  und  die
Aufnahme  fernerer  Novizen  untersagen  wollte;  und  in  diesem  Fall  wtirden
E.K.M.  die  Vortheile  einer  plötzlichen  Einziehung  der  Beruhigung  Ihrer
Katholischen  Unterthanen  und  den  Wünschen  des  Römischen  Hofes  gern
aufzuopfern  bereit  seyn.

Da  eine  solche  Erklärung  zugleich  die  stillschweigende  Drohung  enthielte,
  im  Fall  der  Nicht-Zustimmung  des  Papstes  die  Klöster  sogleich  und
auf  einmal  einzuziehen,  und  da  die  Freimüthigkeit  und  Nachdricklichkeit
derselben  jede  Hofnung  vereiteln  würde,  E.  K.  M.  von  Ihrem  Plane  zurückzubringen,
  so  liesse  sich  vielleicht  doch  hiervon  einige  Wirkung  erwarten,