Rom.  Schlesien.  Klosteraufhebung.  215

gewöhnte,  die  Lücken,  die  etwa  in  dem  Gottesdienst  durch  ihr  Abgehen
entstehen  sollten,  nach  und  nach  ausgefüllt  werden  könnten  und  die  jetzigen
Bewohner  der  Klöster  ihre  Tage  in  Ruhe  beschlössen,  auf  das  kräftigste
vorzustellen  und  denselben  auf  eine  schickliche  Weise  gleichsam  daftir  verantwortlich
  zu  machen,  wenn  durch  die  Verweigerung  seiner  Zustimmung
diese  Folgen  vereitelt  würden.  Der  wichtigste  Einwurf,  den  ich  dabei  zu
bekämpfen  haben  dürfte,  würde  unstreitig  der  seyn,  dass  auf  die  in  Schlesien
vorzunehmende  Reform  die  in  andern  Provinzen  nachfolgen  würde  und  auf
das  Verlangen  E.  K.  M.  das  der  andern,  theils  Protestantischen,  theils  selbst
Katholischen  Souveraine.  Selbst  aber  im  Fall  man  hier  beharrlich  auf  der
Verweigerung  bestände,  könnte  ich  eine  solche  von  E.  K.M.  geschehende
Eröffnung  nicht  unnätz  nennen,  da  sie  dem  Päpstlichen  Stuhl  einen  neuen
Beweis  der  Gefälligkeit  E.  K.  M.  gegen  ihn  geben  und  in  den  Augen  eines
jeden  die  Mässigung  in  das  hellste  Licht  setzen  mtisste,  mit  welcher  E.K.
M.  die  Ausübung  eines  unbestrittenen  Rechts  und  den  Genuss  daraus  herfiessender
  Vortheile  aus  schonender  Delicatesse  auf  mehrere  Jahre  hinaussetzen,
  und  von  der  schwerlich  irgend  ein  anderes  Land  ein  Beispiel  aufzuweisen
  haben  würde.

In  Absicht  der  Form  würde  ich,  im  Fall  es  in  der  That  zu  einer
Unterhandlung  kommen  sollte,  E.  K.  M.  noch  um  ausdrückliche  Instruction
...  bitten,  ob  nemlich  der  Papst  den  Klöstervorstehern  selbst  geradezu  die
weitere  Aufnahme  der  Novizen  untersagen,  oder  auf  welche  Weise  seine
Zastimmung  ausgedrückt  seyn  sollte?

Über  den  zweiten,  die  Bettelorden  betreffenden  Punkt  habe  ich  bis
jetzt  ganz  und  gar  keine  Erkundigungen  einziehen  mögen.  Einestheils  war
ieh  zu  sicher  überzeugt,  dass  hierin  nur  ein  peremptorischer  Antrag  eine
wirklich  beweisende  1)  Antwort  wiirde  bewirken  können;  anderntheils  hätte
ich  dadurch  den  erhaltenen  Auftrag  verrathen,  dessen  frühere  Bekanntwerdung
  mir  nicht  rathsam  schien.  Indess  ist  mit  Gewissheit  vorauszusetzen,
dass  man  einem  solchen  Antrag  die  Verfassung  dieser  Orden  und  den  Einwurf,
  dass  die  Annahme  einer  Competenz,  also  einer  sichern  Staats-Pension,
dem  Gelübte  der  Armuth  entgegenlaufe,  entgegensetzen  wird.  Auch  dürfte
wohl  nur  die  Furcht  vor  der  wirklichen  und  plötzlichen  Einziehung  dieser
Klöster  diese  Schwierigkeiten  hinwegräumen  können,  und  bei  den  verderblichen
  Folgen,  welche  gerade  diese  Orden  auf  den  Wohlstand  und  die  Aufklärıng
  des  Volkes  ausüben,  dürften  E.  K.  M.  sich  vielleicht  veranlasst
fühlen,  bei  ihnen  die  Drohung  dieser  Einziehung  nicht,  wie  bei  dem  ersten
Punkt,  bloss  stillschweigend,  sondern  ausdrücklich  hinzuzufügen  und  nöthigenfalls
  auch  wirklich  in  Austibung  zu  bringen.

Ich  wage  es,  mir  mit  der  Hofnung  zu  schmeicheln,  dass  ich  auf  diese
Weise  E.K.M.  ...  Befehlen  vorläufig  ein  Genüge  geleistet  habe.  Vor-—



1)  sie!

1804
Aug.  11