Ang.  16

216  Urkunden  No.  744-745.

Ang,  I  züglich  aber,  glaube  ich,  werden  Allerhöchstdieselben  es  ....  zu  billigen

geruhen,  dass,  ob  ich  gleich  nicht  alle  Hofnung  zum  Gelingen  der  einen
und  der  andern  Unterhandlung  aufgeben  möchte,  ich  doch  bei  den  grossen
Schwierigkeiten,  welche  beide  unläugbar  finden  werden,  ohne  ausdrückliche
Autorisation  nicht  weiter  vorzugehen  wagte;  ich  versuchte  es  schon  darum
nicht,  weil  ich,  ohne  eine  solche  Autorisation,  nicht  mit  demjenigen  Nachdruck
  hätte  reden  können,  von  welchem  allein  noch  möglicherweise  die
Beseitigung  jener  Hindernisse  zu  hoffen  steht.

Da  ich  oben  der  neuerlich  mit  Spanien  getroffenen  Einrichtungen  erwähnte,
  so  glaube  ich  noch  bemerken  zu  müssen,  dass  durch  eine  andere  Bulle
auch  die  Spanischen  Ordensgeistlichen  gänzlich  von  der  Autorität  auswärtiger
Ordensobern  freigemacht  worden  sind.  Es  ist  nemlich  durch  diese  Balle
festgesetzt,  dass  die  Ordensgenerale  alle  6  Jahre  wechseln  sollen.  Ein
Sexennium  hindurch  soll  ein  eingebohrner  und  in  Spanien  residirender
Ordensgeistlicher  diese  Wtirde  besitzen,  das  andere  ein  Ausländer,  welcher
Nation  er  sey,  und  80  soll  es  fortwährend  alterniren.  Im  letztern  Fall  aber
soll  zugleich  ein  gebohrener  Spanier  zum  General-Vicarius  ernannt  werden,
und  dieser  soll  unabhängig  vom  auswärtigen  General  seyn,  ja  mit  ihm
durchaus  gleiche  Rechte  besitzen,  so  wie  hinwiederum  der  Spanische  Gezeral,
wenn  seine  Reihe  kommt,  nur  dem  Namen  nach  General  aller  Klöster
seines  Ordens,  in  der  That  aber  nur  der  Spanischen  sein  soll,  da  alsdann
auch  für  die  Länder  ausser  Spanien  ein  eigener  und  unabhängiger  Genersl-Vicarius
  ernannt  wird.«  ...

745.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  v.  Struensee  und  v.  Angern.

Berlin  1804  August  16.
R.  89.  58.  K  Ausfertigung,  gez.  Struensee  und  »Schroetter  im  Nahmen  des  Etats-Ministre
von  Angern«.

Die  vom  Fürstbischofe  von  Hildesheim  und  Paderborn  als  Reichsfürst  beanspruchte
Accisefreiheit;  Angern  spricht  sich  für,  Struensee  gegen  die  Bewilligung  aus.

.  »Die  unterzeichneten  Staatsminister  betrachten  diesen  Antrag  des
gedachten  Fürst-Bischofs?)  ala  einen  zu  E.  K.  M.  höchsteigenen  Entscheidung
gehörigen  Gegenstand,  und  verfehlen  daher  nicht,  E.  K.  M.  ihre  Sentiments
darüber  ...  vorzulegen.

Meine,  des  Staatsministers  v.  Angern,  Meynung  ist:  dass,  ob  zwar  in
vorgedachtem  Reichs-Deputations-Schluss  von  der  Accise-Befreyung  der  abtretenden
  Regenten  in  ihren  künftigen  Aufenthalts-Orten  nicht  ausdrücklich
die  Rede  sey,  solche  dem  Fürst-Bischof  zu  Hildesheim  doch  zukommen
dürfte,  hauptsächlich  in  Rücksicht  auf  seine  Reichs-Unmittelbarkeit  und  zugleich,
  weil  er  ferner  in  seinem  ehemaligen  Residenz-Orte,  wo  er  niemals
Accise-Abgaben  bezahlt  hat,  wohnhaft  bleibt  und,  wenn  auch  strenge  ge
nommen  Zweifel  darüber  entstehen  könten,  ich  mich  doch  überzeugt  halte,

1)  Cfr.  No.  758.  2)  Vom  2.  Juli  1804;  No.  726.