1804
Aug.1

Aug.  18

218  Urkunden  No.  745—746.

g  pemlich  der  Fürst-Bischof  nicht  abwesend  von  Hildesheim  ist,  die  Hof-Taiel,
Ö  wie  sich  aus  ob  allegirter  Nachweisung  des  gedachten  Personals  näher  ergiebt;
  einige  derselben  begleiten  den  Fürst-Bischof  auch  auf  seinen  Beisen
und  werden  von  demselben  für  beständig  beköstigt;  andere  hingegen  sind
von  der  Hoftafel  gänzlich  ausgeschlossen.

Meine,  des  Staats-Ministers  von  Angern,  Meinung  geht  daher  dahin,
dass,  bey  der  Unmöglichkeit  einer  Controlle,  es  am  gerathensten  seyn  dürfte.
das  Personale  des  Hofstaats  nach  obgedachtem  Verhältnisses  auf  ein  Firum
zu  setzen.

Dagegen  halte  ich,  der  Staats-Minister  von  Struensee,  die  Ausmittelung
dieser  Fixation  für  fast  unmöglich,  da  sich  gar  nicht  voraussehen  lässt,  was
jeder  dieser  Consumenten  selbst  aus  der  Fremde  oder  vom  platten  [Lande,
verschreibt  und  einbringt,  oder  was  er  in  Accisebaren  Städten,  wo  bereits
die  Accise  davon  bezahlt  ist,  nehmen  wird;  und  wolte  man  die  Fixation
auf  den  ganzen  Consumtions-Betrag  richten,  so  würde  mehr  bewilliget  werden,
als  der  Fürst-Bischof  verlangt,  der  auf  alle  indirecte  Befreyung  Verzicht
leistet;  ich  rechne  daher  auch  diesen  Umstand  mit  zu  den  Bewegungs
gründen,  warum  der  Antrag  des  Fürst-Bischofs  nicht  zu  bewilligen  seyD
dürfte.

Solten  E.  K.  M.  indessen  demselben  zu  deferiren  geruhen,  dann  müssen
wir  zugleich  ...  um  Allerhöchstdero  Entscheidung  bitten

1.  ob  bloss  die  Dienerschaft  des  Fürst-Bischofs,  oder  auch  deren
Familien  und  Domestiken,  die  Accise-Freyheit  geniessen  sollen,

2.  ob  solche  in  Natura,  uneingeschränkt,  oder  nur  auf  ein,  nach  der
Personenzahl  zu  bestimmendes,  Quantum,  oder  mittelst  einer  fixirten
Geld-Restitution  aus  der  Accise-Casse  geleistet  werden  soll.«

746.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Graf  Hoym.  DBreslat
1804  August  18.

R.  59.  32.  E.  Ausfertigung.  Concept,  korrigirt  von  Hoym,  in  den  bei  No.  678  genannten  Akten
in  Breslau.

»Wegen  der  beabsichtigteten  Aufhebung  der  Klöster  in  Schlesien.«!)

»E.  M.  haben  mittelst  Cabinets-Ordre  vom  26.  März  d.  J.?2)  ...  zuge
nehmigen  geruhet,  dass  die  intendirte  gänzliche  Aufhebung  der  Klöster  iD
Schlesien  nicht  plötzlich  erfolge,  und  mir  zugleich  befohlen,  bey  Allerhöchstdero
  Anwesenheit  zur  hiesigen  Revue  eine  weitere  und  umständlichere
Auseinandersetzung  dieses  Objects  ....  einzureichen.

Es  würde  zur  Beruhigung  der  Katholicken,  besonders  aber  zur  Hebung
der  Gewissenszweifel  bey  den  Mönchen  und  Nonnen,  viel  beygetrage2:
auch  das  ganze  Einziehungs-Geschäft  der  Güther  sehr  erleichtert  habeh,
wenn  bey  der  Publication  der  getroffenen  landesherrlichen  Dispositionen  SU"

nn  DO

1)  Cfr.  No.  747  und  753.  2)  No.  696.