Schlesien.  Klosteraufhebung.  221

Fundationen  für  Kranke,  Arme,  Studierende  u.  8.  w.  von  den  eigentlichen
Chor-Kirchen-  und  dem  Klöster-Eigenthume;  durch  Aufnahme  ihres  vollständigen
  status  activi  et  passivi;  durch  Formirung  richtiger  Haus-  oder
Normal-Etats;  durch  Veranschlagung  ihrer  Land-Gtther  und  Forsten;  durch
Benutzung  des  tiberflüssigen  Gelasses  an  Gebäuden  p.  und  so  fort,  eine
richtige  Uebersicht  der  Einnahme  eines  jeden  Klosters  und  seiner  Bedtirfnisse
  gewonnen  und  alles  dahin  geleitet  werde,  so  viel  als  sich  nur  irgend
thun  lässt  bey  den  Ausgaben  für  jede  dieser  Klostergesellschaften  und
deren  Gottesdienst  zu  menagiren,  um  bey  ihren  Revenues  ansehnliche
Veberschtisse  zu  E.  M.  Disposition  behufs  der  Staats-Bedürfnisse  zu  bewirken.

Unter  diesen  Gesichtspunkt  gestellt,  wornach  die  ganzen  Operationen
jetzt  mehr  einer  genauen  Verwaltung  des  Kloster-Vermögens  durch  besondere
  Commissarien  unter  Ober-Aufsicht  und  Direction  des  Staats,  als  einer
Gäther-Einziehung  pro  fisco  ähnlich  sehen,  habe  ich  die  anliegenden  Instruetionen
  2)  projectirt,  welche  E.  M.  zur  ...  Prüfung  und  Vollziehung....
in  drey  verschiedenen  Entwürfen  tberreiche.

Indem  ich  bey  der  Weitläufigkeit  des  Objects  auf  ihre  Details  zu  beziehen
  mich  genötigt  sehe,  so  bemerke  ..  ..,  dass  sich  die  commissarischen
Verrichtungen  auf  eine  vierfache  Art  theilen.

Damit  keine  Pretiosa,  baaren  Gelder,  Documente  und  Effecten  zum
Nachtheil  des  Klosters  und  indirecte  des  Staats  heimlich  weggebracht,  oder
in  fraudem  fisci  Contracte  errichtet  werden,  bleibt  es  nothwendig,  alles
Kloster-Vermögen  an  einem  Tage  auf  einmal  in  Beschlag  nehmen  und  den
Mönchen  und  Nonnen  die  fernere  freye  Disposition  untersagen  zu  lassen.

E.M.  wollen  geruhen,  diesen  Tag,  den  ich  kurz  vor  Michaelis  d.  J.,
weil  dann  verschiedene  Pacht-Gefälle  und  Zinsen  eingehen,  auch  die  meisten
Getreide-Bestände  vorhanden  sind,  ...  vorschlage,  ...  zu  bestimmen,  und
damit  nichts  propalire,  werde  sodann  zunächst  an  jedes  Kloster  nach  Maasgabe
  seiner  Grösse  einen  oder  zwey  Commissarien,  nebst  einem  Secretaire,
die  ich  aus  dem  Cammer-Personale,  den  Land-  und  Steuerräthen,  Magistratualen
  und  Justitiarien  zu  wählen  gesonnen  bin,  dergestalt  deputiren,  dass
ihnen  in  dem  Begleitungs-Schreiben  bey  Zufertigung  der  Instruction  ’ohnfehlbare
  Cassation  angedrohet  wird,  wenn  sie  irgend  etwas  vor  dem  actu
publicationis  über  ihren  Auftrag  offenbahren.

Um  ihren  Operationen  das  nötige  Gewicht  zu  geben  und  doch  ein
förmliches  Patent  in  der  Sache  zu  vermeiden,  wird  es  zu  meiner  und  der
Commissarien  Vorschrift  gereichen  und  mit  gutem  Effect  auf  die  Geistlichkeit
  wirken,  wenn  E.  M.  geruhen,  Allerhöchstdero  Willensmeynung  durch
Pabliestion  einer  Cabinets-Ordre,  wie  ich  im  Entwurf  zur  Instruction  ...
angeführt,  bey  Eröfnung  der  commissarischen  Operationen  bekannt  machen
zu  lassen,  und  könnte  sie  ohnmaasgeblich  an  mich  nach  dem  zur  geschwinl}

  Die  Instruktionen  umfassen  51  Folio-Seiten.

Au

1804

g.  18