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Aug.  28

Ang.  31

1804

230  Urkunden  No.  749—  751.

aufgehoben  worden,  gefeiert  würden,  auf  die  Verordnung  angetragen,  dass
keine  als  die  festgesezten  Feiertage  durch  besondern  Gottesdienst  gefeiert,
die  für  einen  Kirchsprengel  besonders  einfallenden  Feste  entweder  auf  den
nächsten  Sonntag  verlegt  oder  nur  durch  den  gewöhnlichen  Werkeltags-Gottesdienst
  gefeiert  werden.  Lezterer  Gegenstand  ist  verschiedentlich,
namentlich  im  Jahre  1800  und  1802,  zur  Sprache  gekommen,  eine  Unterhandlung
  deshalb  mit  dem  päpstlichen  Stuhl  aber  wegen  der  damaligen
politischen  Konjuncturen  bedenklich  gefunden  worden.  Dies  scheint  un;
auch  jezt  noch  und  zwar  mehr  als  je  der  Fall  zu  sein.  Wir  sind  daher
der  Meinung,  dass  diese  Angelegenheit  zwar  noch  immer  in  der  Hauptsache
bis  zu  einem  günstigern  Zeitpunkt  auf  sich  beruhen  möge,  dagegen  aber
die  höhere  Geistlichkeit  anzuweisen  sei,  darauf  zu  halten,  dass  ausser  den
festgesezten  Feiertagen  keine  andere  gefeiert  werden.  Wir  versprechen
uns  hiervon  einen  guten  Erfolg  für  Verringerung  der  Festtage,  da  ...  be
stätigte  kirchliche  Festtage  in  Stdpreussen  nur  2  mehr  als  in  Schlesien
gefeiert  werden  sollen.«  ...

750.  Das  Südpreussische  Departement  an  das  Ober-Kriegs-Kollegium.
Berlin  1804  August  28.

Gen.-Direktorium  Büdpreussen.  LXXII.  237.  Concept,  gez.  Klewiz,  in  Abwesenheit  von  Vix.
Die  Vereinigung  der  Militär-  und  Bürger-Schule  zu  Fraustadt  kann  bei  der  Weige
rung  der  katholischen  Gemeinde  nicht  stattfinden.\)

»Nach  Eingang  [des]...  Schreibens  vom  3.  d.  M.  wegen  Vereinigung
der  Militair-  und  Bürger-Schule  in  Fraustadt  haben  wir  den  von  der  Posenschen
  Kammer  tiber  diesen  Gegenstand  unterm  19.  Mai  d.  J.  geforderten
Bericht  erhalten.  Nach  selbigem  und  dem  abschriftlich  beiliegenden  Protokoll
hat  die  katholische  Gemeine  in  Fraustadt  ihre  Zustimmung  zu  der  in  Rede
stehenden  Schul-Kombination  verweigert,  obgleich  der  Magistrat  sich  alle

Mühe  gegeben,  sie  dazu  zu  bewegen.
Wir  geben  uns...  die  Ehre,  E.p.p.  ...  hiervon  zu  benachrichtigen

und  bemerken  zugleich  ..  .,  dass  bei  dieser  Weigerung  und  da  die  Bürgerschaft
  zur  Einwilligung  nicht  gezwungen  werden  kann,  die  Sache  wohl  in
ihrer  gegenwärtigen  Lage  zu  belassen  seyn  wird.«

751.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  d.  Reck.  Berlin

1804  August  31.
R.  89.  32.  B.  Ausfertigung.

Die  Besetzung  des  Bisthums  Ermeland  und  die  Kandidatur  des  noch  minorennen
Grafen  Joseph  von  Hohenzollern.  Die  Aufhebung  des  Warschauer  Bisthums‘)

»Im  FallE.K.M.&lt;...  bestimmen,  »dass  das  Bistum  (Ermeland)  gleich
besetzt  werden  solle,  so  muss  ich  ...  anzeigen,  dass  sich  der  Bischof  v0

1)  Cfr.  No.  467  und  752.  2)  Cfr.  No.  673.