1804
Sept.  7

Sept.  10

232  Urkunden  No.  752—753.

752.  Das  Ober-Kriegs-Kollegium  an  das  Südpreussische  Departement.

Berlin  1804  September  7.
Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  237.  Ausfertigung,  gez.  v.  Dietherdt;  v.  Guionnean.

Auf  Grund  einer  allgemeinen  Cabinets-Ordre  müsse  die  Vereinigung  der  Miltairund
  Bürgerschulen  auch  in  Südpreussen  (Fraustadt)  durchgeführt  werden.

.  »Da  aus  einer  unterm  9.  Febr.  1797  an  das  unterzeichnete  Departement
  ergangenen  und  unterm  14.  ejusd.  dem  Herrn  Etats-Minister  Gr.
v.  Hoym  als  damaligen  Chef  eines  Hochlöbl.  Süudpreuss.  Departements  abschriftlich
  mitgetheilten  Cabinets-Order  die  Allerhöchste  Willensmeynung,
dass  in  den  kleinen  Garnisonstädten  der  neuen  Acquisitionen  die  Bürgermit
  den  Militär-Schulen  vereinigt  werden  sollen,  bestimmt  hervorgeht,  so
können  wir  uns  nicht  tiberzeugen,  dass  die  Einwilligung  der  Gemeine  dazu
erforderlich  sey.

In  Neuostpreussen  wenigstens  ist  auf  dem  Grunde  der  gedachten  ...
Order  die  Vereinigung  der  Bürger-  und  Militär-Schulen  in  den  Garnison-Städten
  tiberall  ohne  weiteres  bewirkt  worden,  und  da  die  Provinzen  Büdund
  Neu-ÖOstpreussen  nicht  nur  einem  und  demselben  Staate  angehören,
sondern  auch  völlig  in  der  nähmlichen  Cathegorie  stehen,  so  scheint  es  uns
angemessen,  dass  in  Ansehung  ihrer  hierunter  gleichmässig  verfahren  werde.

Wir  zweifeln  dahero  nicht,  dass  Ein  Hochlöbl.  Südpreussisches  Provinzial-Departement
  die  Vereinigung  der  Bürger-  und  Militär-Schulen  in  den
kleinen  Garnison-Städten,  eben  so  wie  es  in  Neu-Ostpreussen  bereits  geschehen
  ist,  auch  in  Südpreussen  zu  bewirken  die  Güte  haben  werde.«

——  m  un  ——

Cabinets-Ordres  an  Reck  und  an  Reck,  Schroetter,  Massow  8.  unter
dem  31.  August  1804,  No.  751.

Sept.  12  753.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Graf  Hoym.  Breslau  180%

September  12.
R.  59.  32.  E.  Ausfertigung.  Concept,  korrigirt  von  Hoym,  in  den  bei  No.  678  genannten

Akten  in  Breslau

»  Wegen  der  schlesischen  Kloster-Güther«,  zu  deren  Aufhebung  vorläufig  »gar  nichts«
geschehen  solle.?)

»Als  E.  M.  den  nähern  Plan  wegen  künftiger  Einziehung  der  Kloster-Güter
  ...  .  überreichte,  hatte  Schlesien  auch  schon  teilsweise  durch  die
Wasserbeschädigungen  sehr  gelitten;  es  schien  aber  dennoch  durch  schleunig®
Beschlagnehmung  sämmtlicher  Kloster-Revenues  Allerhöchstdero  Cassen  bald
prospieirt  zu  werden.

Seit  dieser,  obwohl  kurzen  Zeit  hat  sich  die  Lage  dieser  Sache  sehr
verändert,  und  ich  halte  mich  verpflichtet,  selbige  vor  Einziehung  der  Güter

E.M.  ...  anzuzeigen.

1)  Cfr.  No.  750  und  757.  2)  Cfr.  No.  746.