Sitdpreussen.  Fraustadt.  Schlesien.  Klosteraufhebung.  233

Die  Nachrichten  von  dem  schlechten  Ausdrusch  der  diesjährigen  Erndte
sind  so  traurig  und  selbiger  nach  deren  Vollendung  so  geringe,  dass  der
Nothstand  in  hiesiger  Provinz  allgemein  und  gross  werden  kann.

Wenigstens  160000  Untertanen  befinden  sich  in  den  einzuziehenden
Rloster-Gütern,  und  ihre  Unterstützung  wird  nicht  nur  nothwendig,  sondern
auch  bei  thener  zu  erkaufendem  Brodt-  und  Baat-Getreide  äusserst  beträchtlich
  werden.  Denn  auf  vorzufindende  Bestände  bei  Einleitung  der
Cammer-Administration  ist  nicht  zu  rechnen,  da  der  Plan  wegen  Einziehung
der  Geistlichen  Güther  seit  der  Revue  sehr  transpirirt  ist  und  bei  aller
Vigilance  dennoch  viel  bei  Seite  geschaft  werden  wird;  bleiben  aber  die
Klöster  noch  auf  einige  Zeit,  sei  es  auch  nur  bis  zur  künftigen  Erndte  im
Besitz  ihrer  jetzigen  eignen  Administration  der  Gtiter,  so  wird  das  bisherige
Band  zwischen  Herrschaft  und  Untertanen  daselbst  nicht  plötzlich  aufgelöset,
die  Klöster  können  als  Grundherrschaften  zur  Unterstützung  ihrer  Untertanen
  strenge  angehalten  werden,  und  es  bleiben  sodann  E.  M.  Cassen  von
allen  solchen  Ausgaben  befreyt,  die  eine  neue  Administration,  welche  die
Verhältnisse  der  Güter  und  ihrer  einzelnen  Untertanen  erst  kennen  lernen
muss,  zu  einer  Zeit,  wo  allgemeine  Noth  und  grosse  Theurung  zu  befürchten,
wider  ihr  Verschulden  beträchtlich  herbei  führt.  Dabei  kann  aber  dennoch
dem  Hauptzweck  vorgearbeitet  werden.  Der  Zustand  eines  jeden  geistlichen
Guts,  so  wie  der  Vermögens-Zustand  jeden  einzelnen  Stifts  und  Klosters  kann
vorläufig  untersucht,  und  es  kann  dadurch  sogar  künftig  ein  weit  zuverlässigeres
  Resultat  gezogen  werden,  wie  hoch  der  Gewinn  des  Staats  bei
Vebernahme  der  ganzen  Kloster-Administration  ausfallen  dürfte,  sobald  der
Hausbedarf  eines  jeden  Klosters  ausgemittelt  und  der  Activ-  und  Passiv-Zustand
  überhaupt  aufs  genaueste  eruirt  ist;  dadurch  erhält  man  vorläufig
eine  richtige  Uebersicht  des  Vermögens-Zustandes  zur  künftigen  Direction,
und  wenn  Sie  auch  die  Administration  desselben  vor  der  Hand  behalten,
kann  durch  die  aufgenommenen  Inventaria  jeder  Verschwendung  oder  Verminderung
  des  Kloster-Vermögens  vorgebeugt  und  tiberhaupt  durch  genaue
Aufsicht  über  ihre  Wirtschaft  der  Erhöhung  der  Geistlichen  Revenues
prospieirt  werden.  Dazu  würde  die  Einteilung  ihrer  Güter  in  besondere
Inspectionen  nothwendig  seyn,  und  wenn  E.  M.  eine  vorläufige  Aufnahme
des  Kloster-Vermögens  in  dieser  Art  zu  genehmigen  geruhen,  so  können
hiernach  vorläufige  Instructionen  entworfen  werden.

Bei  den  commissarischen  Einleitungen  zu  Aufnahme  des  ganzen  Status
activi  et  passivi  wird  den  Klöstern  zugleich  die  Erlegung  einer  jährlichen
Summe  von  10000  Rthir.  halb  zum  Besten  des  Bunzlauschen  Waisenhauses
und  halb  zu  Bestreitung  der  Administrations-Kosten!)  zur  Pflicht  gemacht
werden,  und  hierzu  würden  sie  sich  in  Hofnung,  dass  ihnen  die  eigne
Administration  der  Güter  belassen  werde,  gern  verstehen.&lt;  ...

SE

l)  Concept  zutreffend:  »Commissions-Kosten«.

1804
Sept.  12